05.06.2016 von Sven M. Bauer

Widerruf ist kein Rechtsmissbrauch

Die Kläger begehrten von einer Sparkasse die Rückzahlung eines Vorfälligkeitsentgelts aus einem widerrufenen Verbraucherdarlehen. Die Beklagte verteidigte sich maßgeblich mit dem Vorwurf des Rechtsmissbrauchs durch die Kläger. Diese hätten sich erst zum Widerruf nach der Veräußerung ihrer Immobilie entschlossen, um die durch das stark gefallene Zinsniveau erhöhte Vorfälligkeitsentschädigung einzusparen. Dieser Auffassung erteilte das erkennende Gericht […]

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