14.05.2016 von Sven M. Bauer
Die Klägerin war als Verkaufshilfe in Teilzeit 120 Stunden monatlich beschäftigt. Das Gesamtbruttogehalt betrug monatlich 1.020,50 €, inklusive der im Arbeitsvertrag als „Freiwillige Sonderzahlung“ bezeichneten Zahlung eines anteiligen Weihnachts- bzw. Urlaubsgelds in Höhe von 38,57 € und 58,15 € brutto. Ohne eine Anrechnung dieser zusätzlichen Zahlungen auf den Grundlohn würde der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 […]
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