14.05.2016 von Sven M. Bauer

Zur Berücksichtigung von Sonderzahlungen bei der Berechnung des Stundenlohns im Rahmen des MiLoG

Die Klägerin war als Verkaufshilfe in Teilzeit 120 Stunden monatlich beschäftigt. Das Gesamtbruttogehalt betrug monatlich 1.020,50 €, inklusive der im Arbeitsvertrag als „Freiwillige Sonderzahlung“ bezeichneten Zahlung eines anteiligen Weihnachts- bzw. Urlaubsgelds in Höhe von 38,57 € und 58,15 € brutto. Ohne eine Anrechnung dieser zusätzlichen Zahlungen auf den Grundlohn würde der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 […]

Mehr lesen
weiter