10.04.2016 von Sven M. Bauer
Der Betriebsratsvorsitzende hatte einen Antrag auf unbezahlte Freistellung gestellt, da er an einer zwei-tägigen Schulung der Gewerkschaft teilnehmen wollte. Die erforderliche Genehmigung lehnte der Per-sonalleiter ab, da dringend zu erledigende Aufgaben anstanden und der Antrag zudem sehr kurzfristig gestellt worden sei. Der Betriebsratsvorsitzende trat daraufhin den Urlaub ohne die Genehmigung des Arbeitgebers eigenmächtig an. Der […]
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