10.04.2016 von Sven M. Bauer
Der Betriebsratsvorsitzende hatte einen Antrag auf unbezahlte Freistellung gestellt, da er an einer zwei-tägigen Schulung der Gewerkschaft teilnehmen wollte. Die erforderliche Genehmigung lehnte der Per-sonalleiter ab, da dringend zu erledigende Aufgaben anstanden und der Antrag zudem sehr kurzfristig gestellt worden sei. Der Betriebsratsvorsitzende trat daraufhin den Urlaub ohne die Genehmigung des Arbeitgebers eigenmächtig an. Der […]
Mehr lesenCookie-Einstellung
Bitte treffen Sie eine Auswahl. Weitere Informationen zu den Auswirkungen Ihrer Auswahl finden Sie unter Hilfe. Datenschutz | Impressum
Treffen Sie eine Auswahl um fortzufahren
Ihre Auswahl wurde gespeichert!
Weitere Informationen
Hilfe
Um fortfahren zu können, müssen Sie eine Cookie-Auswahl treffen. Nachfolgend erhalten Sie eine Erläuterung der verschiedenen Optionen und ihrer Bedeutung.
Sie können Ihre Cookie-Einstellung jederzeit hier ändern: Datenschutz. Impressum
Zurück