21.12.2016 von Bianca Dlugosch

Revision gegen Feststellung der Unwirksamkeit eines laufzeitunabhängigen Individualbeitrags bei Verbraucherkrediten zurückgenommen

Das Landgericht Düsseldorf hatte seinerzeit die beklagte Bank mit Urteil vom 08.07.2015 (Az. 12 O 341/14) dazu verurteilt, es in ihren Formularverträgen zu unterlassen, zu sog. Individualkrediten die Erhebung eines einmaligen laufzeitunabhängigen Individualbeitrags vorzusehen und zu verlangen. Ein sog. einmaliger laufzeitunabhängiger Individualbeitrag benachteiligt den Kunden unangemessen und ist deshalb unwirksam.

Die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten wurde durch das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 28.04.2016 (Az. 6 U 152/15) zurückgewiesen und die Revision insoweit zugelassen. Infolge dessen hat die beklagte Bank Revision beim BGH eingelegt, welche nunmehr durch die Beklagte zurück-genommen wurde. Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf ist insoweit rechtskräftig.




weiter