17.02.2021 von Bianca Dlugosch

Streit um Sparverträge: Finanzaufsicht stellt sich gegen Sparkassen

Die BaFin (Finanzaufsicht) hat in den Streit um die richtige Zinsberechnung in Prämiensparverträgen eingegriffen. Diese geht davon aus, dass Kreditinstitute, meist Sparkassen, falsche Zinsklauseln benutzen. Dadurch werden den Kunden zu wenig Zinsen gutgeschrieben.

Des Weiteren sind nach Ansicht der BaFin die Sparkassen nicht dazu bereit, ihren Kunden von sich aus Lösungen anzubieten. Auch eine Auszahlung des entsprechenden Betrages findet nicht statt. Viele Verträge enthalten jedoch unwirksame Zinsklauseln. Hierzu verweist die BaFin auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2004.

Die BaFin empfiehlt daher den Verbrauchern, ihre Prämiensparverträge zu überprüfen. Dies soll am besten durch Verbraucherzentralen oder Anwälte erfolgen, damit mögliche Rechtsansprüche geltend gemacht und die Verjährung gegebenenfalls unterbrochen werden kann. Zudem wird seitens der BaFin überprüft, ob diese weiter gegen Kreditinstitute vorgehen kann.

Der Verbraucheraufruf der BaFin ist zudem der Erste, welcher auch der vorläufige Höhepunkt eines Konflikts darstellt. Es sind bundesweit bereits etliche Klagen hinsichtlich der korrekten Zinsberechnung anhängig. So gehen Verbraucherschützer mit sogenannten Musterfeststellungsklagen gegen die Sparkassen vor.

In vielen Fällen stehen den betroffenen Kunden Nachzahlungen von mehreren Tausend Euro zu.

Derzeit wird dazu ein Fall vor dem Bundesgerichtshof verhandelt. Es wurde bislang erwartet, dass durch das oberste Zivilgericht in Deutschland ein Urteil explizit zur Zinsberechnung in den Prämiensparverträgen für Klarheit sorgt.

Die Lobbyverbände der Banken sowie auch die Verbraucherschützer haben vorher bereits zusammen mit der BaFin versucht, sich auf ein bestimmtes Verfahren zu verständigen. Dies brachte jedoch keine kundenorientierte Lösung hervor. Die Verbraucherschützer sind sodann davon ausgegangen, dass die Sparkassen die Gespräche haben scheitern lassen. Nach ihrer Ansicht sind die Sparkassen an einer einvernehmlichen Lösung nicht interessiert, auch wenn es eine klare Rechtsprechung gibt.

Die Sparkassen haben diese Vorwürfe zurückgewiesen, da die Berechnungsmethode für neue und laufende Verträge nach dem zuletzt ergangenen Urteil des Bundesgerichtshofes im Jahre 2004 angepasst wurden.

Im Wesentlichen geht es bei diesem Streit um lang laufende Prämiensparverträge von Sparkassen. Diese wurden meist in 90er Jahren abgeschlossen und funktionieren in der Regel so:

Die Kunden erhalten neben dem variablen Grundzins auf den angesparten Betrag eine Prämie auf die jeweils in einem Jahr eingezahlte Summe. Mit der Zeit erhöht sich die Prämie. In vielen Verträgen bekommen Kunden ab dem 15. Sparjahr die höchste Prämienstufe. Das wären 50 % der in dem Jahr eingezahlten Sparbeträge als zusätzlichen Bonus.
Diese Sparverträge darf die Sparkasse nach Erreichen der höchsten Stufe kündigen. Auch deswegen gab es Streit. Die Verbraucherschützer haben daher bei vielen Verträgen die Zinsen nachberechnet.

In dieser Auseinandersetzung mit den Sparkassen schlägt sich nun die BaFin auf die Seite der Verbraucher. Nach Ansicht der BaFin haben die Sparkassen zu wenig Zinsen gutgeschrieben. Letztendlich geht es aber auch um die Frage, wie der variable Grundzins im Zeitverlauf berechnet werden muss und welcher Referenzzins zu verwenden ist. Für den Verbraucherschutz ist jedoch klar, dass der Referenzzins ein langfristiger und somit auch ein höherer Zins sein muss, da es sich um langfristige Sparverträge handelt.

Die Sparkassen, gegen welche bereits Klagen rechtshängig sind, haben jedoch erklärt, dass ihre Zinsklauseln wirksam und angemessen sind.

Die Verbraucherzentrale Bayern hat nach ihren eigenen Berechnungen festgestellt, dass den Kunden verschiedenster Banken durchschnittlich ca. 4.600,00 € an Nachzahlungen zustehen. Wenn man nun mit diesem Betrag die mehr als 300.000 gekündigten Prämiensparverträge berechnet, würde sich rein rechnerisch ein erheblicher Nachzahlungsbetrag von ca. 1,4 Milliarden Euro ergeben. Allerdings kann dieser Betrag noch steigen, sollten auch Kunden, deren Verträge noch laufen, die Zinsen nachfordern.

Haben Sie auch einen Prämiensparvertrag bei Ihrer Bank? Gerne können wir diesen für Sie überprüfen. Rufen Sie uns an! Anwaltskanzlei Bauer & Kollegen

 




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