13.03.2024 von Bianca Dlugosch

Rettungsfahrzeug stößt mit PKW zusammen - wer haftet? Anwaltskanzlei Bauer & Kollegen informiert.

In einem Fall, entschieden am 20. November 2023, befasste sich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Aktenzeichen 17 U 121/23) mit der Haftungsverteilung nach einem Verkehrsunfall zwischen einem Notarzteinsatzfahrzeug und einem Pkw. Das Urteil aus dem Verkehrsrecht beleuchtet die Sorgfaltspflichten von Sonderrechtsfahrern und die Verantwortlichkeiten der übrigen Verkehrsteilnehmer und zeigt einmal mehr die Komplexität der Haftungsfragen im Straßenverkehr auf. Eine Analyse durch die Anwaltskanzlei Bauer & Kollegen aus Brühl.

Fallhintergrund

Gegenstand des Rechtsstreits war ein Unfall, der sich an einer ampelgeregelten Kreuzung in Wetzlar ereignete. Das Notarzteinsatzfahrzeug der Beklagten fuhr bei Rot in den Kreuzungsbereich ein, während das Fahrzeug der Klägerin die Kreuzung bei Grünlicht passieren wollte. Obwohl das Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn unterwegs war, kam es zur Kollision, weil der Fahrer des Pkw das Rettungsfahrzeug übersehen hatte. Beide Fahrzeuge erlitten dabei Schäden, und die Klägerin forderte von der Beklagten 75% des entstandenen Schadens. In erster Instanz wurde eine hälftige Schadensteilung festgelegt.

Entscheidung des Gerichts

Das OLG Frankfurt am Main bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und legte ebenfalls eine Haftungsquote von 50 % zu 50 % fest. Das Gericht führte aus, dass der Fahrer des Notarzteinsatzfahrzeugs gegen seine Sorgfaltspflichten verstoßen hatte, indem er die Kreuzung bei Rotlicht überquerte, ohne sich davon zu überzeugen, dass andere Verkehrsteilnehmer ihn wahrgenommen hatten. Gleichzeitig habe der Fahrer des Pkw ebenfalls einen erheblichen Verkehrsverstoß begangen, indem er die Sondersignale des Einsatzfahrzeugs nicht beachtet und nicht in Betracht gezogen hatte, dass ein vor ihm haltendes Fahrzeug aus gutem Grund nicht bei Grünlicht losgefahren war. Die Urteilsbegründung betont die besonderen Sorgfaltspflichten, die ein Fahrer eines Sonderrechtsfahrzeugs hat, wenn er von Verkehrsregeln abweicht, und stellt heraus, dass die Missachtung von Sondersignalen einen gravierenden Verstoß gegen Verkehrsregeln darstellt.

Schlussfolgerung und Ausblick

Das Urteil des OLG Frankfurt unterstreicht die Notwendigkeit, dass alle Verkehrsteilnehmer, sowohl Fahrer von Sonderrechtsfahrzeugen als auch andere Beteiligte, ihre Pflichten zur Wahrung der Verkehrssicherheit ernst nehmen müssen. Die Entscheidung verdeutlicht, dass im Falle eines Unfalls eine differenzierte Betrachtung der jeweiligen Verursachungs- und Verschuldensanteile erfolgt. Sie zeigt auf, dass besondere Rechte auch besondere Sorgfaltspflichten nach sich ziehen und dass die Vertrauensgrundsätze im Straßenverkehr ihre Grenzen haben.

Die Anwaltskanzlei Bauer & Kollegen aus Brühl steht Ihnen gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Unser erfahrenes Team von Anwälten kann Ihnen helfen, die Auswirkungen dieses Urteils aus dem Verkehrsrecht zu verstehen und Sie bei rechtlichen Fragen unterstützen.

 

Dieser Blog-Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei spezifischen Fragen oder Anliegen sollten Sie sich an einen qualifizierten Rechtsanwalt wenden.
Quelle der Entscheidung: Entscheidung des OLG Frankfurt vom 20.11.2023, oder: Direktlink zur Entscheidung des Gerichtes.




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