07.02.2024 von Bianca Dlugosch
Nachbarklagen gegen militärische Nutzung des ehemaligen Flughafen Tegel, ein Urteil aus dem Baurecht
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat unter dem Aktenzeichen OVG 6 B 13/22 eine Entscheidung zur militärisch genutzten Luftfahrt-Infrastruktur getroffen. Am 20. Dezember 2023 wies das Gericht die Klage einer Grundstückseigentümerin gegen die Nutzung des militärischen Teils des ehemaligen Flughafens Tegel für den Transport von Personen des politisch-parlamentarischen Lebens ab. Dieser Fall aus dem Baurecht behandelt das Spannungsfeld zwischen dem Schutz von Grundstückseigentümern vor Beeinträchtigungen durch Fluglärm und der Wahrung öffentlicher Interessen. Die Anwaltskanzlei Bauer & Kollegen informiert.
Hauseigentümerin gegen Flugbetrieb
Die Klägerin, Eigentümerin mehrerer Wohngrundstücke in Berlin-Reinickendorf, sah ihr Grundstückseigentum sowie die Gesundheit ihrer Mieter durch die von der Flugbereitschaft der Bundeswehr durchgeführten Flugbewegungen beeinträchtigt. Die Grundstücke liegen in unmittelbarer Nähe zum ehemaligen Flughafen Tegel, von dessen militärischem Teil seit 1998 Personen des politischen Lebens transportiert werden. Um diesen Transport zu ermöglichen, hatte das Luftfahrtamt der Bundeswehr eine Außenstart- und -landeerlaubnis (ASL-Erlaubnis) erteilt. Diese Erlaubnis ist bis zum Vorliegen der infrastrukturellen Voraussetzungen am Standort Schönefeld, längstens jedoch bis Ende 2029, gültig und erlaubt bis zu 1.200 Starts und Landungen pro Jahr. Die Klägerin machte geltend, dass diese Erlaubnis eine unzulässige Umgehung des regulären Genehmigungsverfahrens darstelle und ihre Grundstücke durch Immissionen beeinträchtige.
Entscheidung des Gerichts: Erlaubnis ist rechtmäßig
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin und wies die Klage zurück. Die Richter befanden, dass die Erteilung der ASL-Erlaubnis rechtmäßig war und keine unzumutbaren Immissionen für die Klägerin oder ihre Mieter bewirke. Maßgeblich für die Entscheidung war unter anderem, dass der militärische Flugbetrieb bereits seit vielen Jahren am ehemaligen Flughafen Tegel stattfand und die Erlaubnis auf eine überschaubare Anzahl von Flugbewegungen sowie auf bestimmte Tageszeiten beschränkt ist. Des Weiteren wurde betont, dass die Belange der angrenzenden Wohnbevölkerung hinreichend berücksichtigt wurden.
Schlussfolgerung und Ausblick: Abwägung zwischen individuellen und öffentlichen Interessen
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zeigt auf, dass die Verkehrssicherheit und die Aufgaben der Bundeswehr hohe Rechtsgüter darstellen, die in der Abwägung mit den individuellen Eigentumsinteressen der Anwohner schwer wiegen. Die Rechtsprechung verdeutlicht, dass die Nutzung militärischer Flächen auch über die ursprüngliche Zweckbestimmung hinaus unter bestimmten Voraussetzungen fortgeführt werden kann, ohne dass dies eine unzulässige Umgehung von Genehmigungsverfahren nach sich zieht.
Die Anwaltskanzlei Bauer & Kollegen steht Ihnen gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Unser erfahrenes Team von Anwälten kann Ihnen helfen, die Auswirkungen dieses Urteils aus dem Baurecht zu verstehen und Sie auch bei weiteren rechtlichen Fragen unterstützen.
Dieser Blog-Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei spezifischen Fragen oder Anliegen sollten Sie sich an einen qualifizierten Rechtsanwalt wenden.
Quelle der Entscheidung: Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 20.12.2023, oder: Direktlink zur Entscheidung des Gerichtes.