03.03.2023 von Bianca Dlugosch

Rechte auf Mietminderung bei Schäden in der Mietwohnung

Wenn es in Ihrer Mietwohnung zu Schäden wie Schimmelbildung, Feuchtigkeit, beschädigtem Laminat und fehlender Verfliesung auf dem Balkon kommt, haben Sie möglicherweise ein Recht auf eine Mietminderung. Laut einer Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg kann eine solche Mängelbeseitigung auch durch den Einsatz von Trocknungsgeräten verursacht werden, die einen unzumutbaren Lärmpegel von 50 dB (A) verursachen, was eine vollständige Mietminderung von 100 % rechtfertigen kann.

Das Amtsgericht Schöneberg stellte fest, dass der Mieter berechtigt war, seine Miete aufgrund der verschiedenen Mängel zu mindern. Im konkreten Fall betrug die Mietminderung aufgrund der Schimmelbildung im Bad 10 %, aufgrund des aufgebrochenen Laminats im Flur 20 % und aufgrund der fehlenden Verfliesung auf dem Balkon 3 %.

Neben der Mietminderung aufgrund des Lärms hatte der Mieter auch einen Anspruch auf Ersatz der Stromkosten, die für den Einsatz der Trocknungsgeräte entstanden waren.

Es ist wichtig zu beachten, dass jeder Mietminderungsfall einzigartig ist und eine individuelle Beurteilung erfordert. Daher sollten Sie in solchen Fällen immer die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts in Anspruch nehmen.

Eine Anwaltskanzlei, die sich mit Mietrecht auskennt, kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte und Ansprüche in Bezug auf Mietminderung durchzusetzen. Durch eine rechtzeitige und umfassende Beratung kann Ihnen ein Anwalt sicherstellen, dass Sie Ihre Rechte optimal wahrnehmen und dass Sie alle notwendigen Informationen und Beweise haben, um Ihren Fall erfolgreich zu führen.

Wir empfehlen Ihnen, sich bei Fragen zur Mietminderung an einen erfahrenen Anwalt zu wenden. Unsere Anwaltskanzlei steht Ihnen jederzeit zur Verfügung und berät Sie gerne. Anwaltskanzlei Bauer & Kollegen




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