11.05.2020 von Bianca Dlugosch

Schmerzensgeld von 400.000 € für Unfallopfer

LG Frankenthal, Urteil vom 10.01.2020, Az. 4 O 494/15

Das Landgericht Frankenthal hat mit Urteil vom 10.01.2020 einem Verkehrsunfallopfer ein Schmerzensgeld in Höhe von 400.000,00 € zugesprochen. Dieser hohe Schmerzensgeldbetrag wurde mit den außergewöhnlich schweren Unfallfolgen für das Opfer begründet. Aufgrund des Verkehrsunfalles ist dieser querschnittsgelähmt.

Zum Sachverhalt:

Der Kläger wurde als Beifahrer im Fahrzeug eines betrunkenen Fahrers schwer verletzt. Gegen 4:00 Uhr morgens war der Fahrer mit einem Blutalkoholwert von 1,1 ‰ unterwegs. Er ist dann mit seinem Fahrzeug von der Straße abgekommen. Der Kläger wurde dabei so schwer verletzt, so dass er eine Querschnittslähmung davon getragen hat. Die beklagte Versicherung behauptete in dem Verfahren, dass der Kläger nicht angeschnallt war. Nach Einholung eines Sachverständigengutachtens sah das Gericht dies nicht als erwiesen an.

Des Weiteren konnte nach Ansicht des Gerichts durch Vernehmung von Zeugen nachgewiesen werden, dass der Kläger bei Antritt der Fahrt wusste, dass der Fahrer alkoholisiert war. Es stand zwar für das Gericht fest, dass sich die Beteiligten zu Beginn des Abends zum „Vorglühen“ getroffen haben. Es hat sich allerdings nicht aufklären lassen, ob die Beteiligten auch den restlichen Abend zusammen verbracht und auch Alkohol getrunken haben.

Inzwischen leidet der Kläger auch psychisch unter den Unfallfolgen. Er muss in einem Pflegeheim leben. Daher hält das Gericht ein Schmerzensgeld von insgesamt 400.000,00 € für angemessen.

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