30.05.2023 von Bianca Dlugosch

Profifußball in der Pandemie: Warum eine einsatzabhängige Vertragsverlängerung kein automatisches Recht ist

Die COVID-19-Pandemie hat nahezu jeden Aspekt unserer Gesellschaft beeinflusst, einschließlich des Profifußballs. Kürzlich hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Deutschland einen wichtigen Beschluss gefasst, der die Rechtslage für befristete Arbeitsverträge in der Fußballbranche klärt (BAG, Beschluss vom 24.05.2023, Aktenzeichen: 7 AZR 169/22).

Hintergrund des Falls
Im Zentrum des Rechtsstreits stand ein Profifußballer, dessen befristeter Arbeitsvertrag eine einsatzabhängige Verlängerungsklausel enthielt. Gemäß dieser Klausel würde der Vertrag verlängert, wenn der Spieler eine bestimmte Mindestanzahl von Einsätzen in der Saison erreicht. Aufgrund der durch die COVID-19-Pandemie bedingten vorzeitigen Beendigung der Saison konnte der Spieler jedoch die erforderliche Mindesteinsatzzahl nicht erreichen.

Die Entscheidung des Gerichts
Das BAG bestätigte in seinem Beschluss, dass der Vertrag des Spielers nicht verlängert wird, obwohl die Saison aufgrund der Pandemie vorzeitig beendet wurde. Darüber hinaus lehnte das Gericht den Anspruch des Spielers auf eine entsprechende Anpassung der Verlängerungsvereinbarung aufgrund einer Störung der Geschäftsgrundlage ab.

Das Gericht erklärte, dass die vorzeitige Beendigung der Saison, die zu einem Nichterreichen der Mindesteinsatzzahl führte, nicht zu einer automatischen Verlängerung des Vertrags führt. Der Spieler muss die Kosten der Revision tragen.

Auswirkungen und Implikationen
Dieser Gerichtsbeschluss hat bedeutende Auswirkungen auf die Profifußballbranche. Spieler und Vereine müssen die Bedingungen ihrer Verträge sorgfältig prüfen und berücksichtigen, dass außergewöhnliche Ereignisse, wie eine Pandemie, die vorzeitige Beendigung einer Saison bewirken können.

Einsatzabhängige Verlängerungsklauseln bieten unter normalen Umständen eine gewisse Flexibilität für beide Parteien. Sie ermöglichen es den Vereinen, die Leistung eines Spielers zu bewerten, bevor sie sich für eine Verlängerung des Vertrags entscheiden, und sie geben den Spielern die Möglichkeit, ihre Verträge durch gute Leistungen auf dem Spielfeld zu verlängern. Allerdings zeigt dieser Fall, dass solche Klauseln in Zeiten unvorhergesehener Ereignisse, wie einer globalen Pandemie, zu rechtlichen Unsicherheiten führen können.

Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Vertragsgestaltung und -prüfung. Beide Parteien sollten sicherstellen, dass ihre Verträge klar und eindeutig sind und mögliche zukünftige Szenarien berücksichtigen, einschließlich der Möglichkeit unerwarteter Ereignisse, die die Saison vorzeitig beenden könnten.

Aus unserer Sicht wird durch die Entscheidung das Prinzip der „Störung der Geschäftsgrundlage“ gestärkt. Dieses Prinzip besagt, dass bei Änderung grundlegender Umstände nach Vertragsschluss und wenn die Parteien den Vertrag mit einer solchen Änderung nicht geschlossen hätten, dies zur Grundlage des Vertrags geworden ist und der Vertrag nachträglich angepasst werden kann. In diesem Fall hat das Gericht jedoch festgestellt, dass das Prinzip der Störung der Geschäftsgrundlage nicht zur Anwendung kommt.

Fazit
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts bietet wichtige Erkenntnisse für Profifußballer und Vereine. Es unterstreicht die Notwendigkeit, Verträge sorgfältig zu prüfen und zu gestalten, insbesondere im Hinblick auf einsatzabhängige Verlängerungsklauseln. Es betont auch die Bedeutung des Verständnisses und der Berücksichtigung der rechtlichen Grundsätze bei der generellen Vertragsgestaltung und -verhandlung.

Für weitere Informationen oder Beratung zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Als Anwaltskanzlei mit umfassender Erfahrung sind wir bestens darauf vorbereitet, Sie in allen Fragen rund um Arbeitsverträge, Verlängerungsklauseln und vieles mehr zu beraten und zu unterstützen. Anwaltskanzlei Bauer & Kollegen

Dieser Blogartikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei spezifischen Fragen oder Anliegen sollten Sie sich an einen qualifizierten Rechtsanwalt wenden.




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