24.05.2017 von Bianca Dlugosch

Verbraucherschützer klagen gegen Geldautomaten-Gebühr

Die Gebühren bzgl. der Abhebung von Geld an Bankautomaten, die einige Finanzhäuser seit kurzem von ihren eigenen Kunden verlangen, sorgen für Ärger: Verbraucherschützer ziehen daher vor Gericht. Nach unserem Kenntnisstand können diese belegen, dass drei Institute ihre Kunden vorher nicht ausreichend über die Preisänderung informiert haben. Ein Verfahren gegen eine Berliner Genossenschaftsbank läuft insoweit bereits vor dem Landgericht Halle.

Banken und Sparkassen müssen ihre Kunden zwei Monate vor den geplanten Preisänderungen informieren und sie auf ihr Kündigungsrecht aufmerksam machen. Bei den drei Instituten fehlte offensichtlich der korrekte Verweis auf das fristlose sowie kostenfreie Kündigungsrecht. Nach Recherchen von Drittanbietern verlangten zuletzt rund 40 Sparkassen und ersten Ergebnissen zufolge ungefähr 150 Volksbanken von einem Teil ihrer Kunden – je nach Kontomodell – Gebühren fürs Abheben von Bargeld. Die Höhe ist sehr unterschiedlich. Manche gewähren ihren Kunden im Monat bis zu fünf kostenlose Abhebungen. Andere erheben gleich beim ersten Mal Gebühren für das Abheben von Geld am Bankautomaten. Einige Institute haben allerdings schon seit Jahren Kontomodelle, bei denen Barabhebungen Geld kosten.

Nach Presseinformationen haben einige Sparkassen und Volksbanken das Entgelt wohl inzwischen teilweise wieder abgeschafft. Zum Teil angeblich auch, weil es sich aus Sicht der Institute nicht gelohnt habe. Viele Kunden werden am Automaten nicht einmal auf die Gebühr hingewiesen. Zwar sind die Finanzhäuser dazu grundsätzlich nicht verpflichtet, jedoch kann hier im Einzelfall Irreführung des Kunden bzw. Verbrauchers vorliegen. Dann könnte man dagegen vorgehen. Dies ist allerdings im Einzelfall entsprechend zu prüfen.

Die im konkreten Fall klagende Verbraucherzentrale sieht die Institute insoweit in der Pflicht, ihre Kunden transparent zu informieren. Die Institute müssen hier zwar entsprechende Preisverzeichnisse veröffentlichen, allerdings sind diese für die Kunden bzw. Verbraucher nicht im Internet zu finden. Dies schafft also wenig Abhilfe. Die Kunden bzw. Verbraucher müssen in diesem Fall direkt in der Filiale nachfragen. Dies ist jedoch für die Kunden sehr umständlich.

Bankenverbände hatten bereits darauf hingewiesen, dass das Abheben für ihre Kunden grundsätzlich nach wie vor kostenlos sei. Nur wer ein entsprechendes Kontomodell wähle, zahle Gebühren. Ein im Gegenzug preiswerteres Konto könne sich für Kunden lohnen, die nicht oft Bargeld abheben. Bei den Mitgliedern der sogenannten Cash Group (dazu gehören die Commerzbank, die Deutsche Bank, die HypoVereinsbank und die Postbank) ist die Bargeldversorgung am Automaten für eigene Kunden und Cash-Group-Kunden nach wie vor kostenlos.




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