23.07.2019 von Bianca Dlugosch

Wissenswertes rund um die Rechtsschutzversicherung

Vor Gericht braucht man drei Säcke, sagt ein Sprichwort. Einen mit Papier, einen mit Geduld und einen mit Geld. Die ersten beiden Säcke kann Ihnen eine Rechtsschutzversicherung leider nicht ersparen. Den Inhalt des Geldsacks dürfen Sie aber getrost für angenehmere Dinge verwenden, denn eine Rechtsschutzversicherung übernimmt bei einem versicherten Rechtsstreit die Kosten.

Unterschiede zur Haftpflichtversicherung

Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung haben zwar beide mit Rechtsstreitigkeiten zu tun, aber der Versicherungsschutz ist so beschrieben, dass sich die beiden Policen nicht überschneiden, sondern sinnvoll ergänzen. Die Haftpflichtversicherung enthält eine passive Rechtsschutzfunktion für den Fall, dass Sie unberechtigt auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Der Versicherer prüft die Rechtslage und stellt sich gegebenenfalls schützend vor Sie, notfalls in einem Gerichtsverfahren. Die Rechtsschutzversicherung ist für Sie da, wenn Sie aktiv eigene Ansprüche verfolgen – nicht nur im Schadensersatzrecht, sondern je nach gewählten Vertragsbausteinen zum Beispiel auch im Arbeitsrecht, bei Kaufverträgen und Dienstleistungen sowie gegenüber Behörden.

Verschiedene Vertragsarten und Rechtsbereiche

Der Rechtschutzversicherer sorgt für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers und mitversicherter Personen (zum Beispiel Familienangehörige) und trägt die hierbei entstehenden Kosten bis zur Höhe der Versicherungssumme. In aktuellen Verträgen sind das mindestens 150.000 Euro, bei vielen Versicherern sogar deutlich mehr. Zu den versicherten Kosten gehören insbesondere die Rechtsanwaltsgebühren des eigenen Anwalts und die des gegnerischen Rechtsanwalts, soweit Sie zur Erstattung verpflichtet sind, außerdem Gerichtskosten einschließlich der Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige. Dies gilt meist sowohl für die Beratung als auch für Gerichtsverfahren, außerdem für eine außergerichtliche Streitbeilegung (Mediation). Bei einer drohenden Haftstrafe stellt der Versicherer eine Strafkaution in Form eines zinslosen Darlehens. Die versicherbaren Rechtsbereiche http://www.9brands.de/rechtsschutzversicherung/ werden in unterschiedlichen Vertragsarten entsprechend den Lebensbereichen der Kunden zusammengefasst. Für Privatpersonen sind vor allem Privat-Rechtsschutz (früher Familien-Rechtsschutz), Berufs-Rechtsschutz, Verkehrs-Rechtsschutz sowie Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (Immobilien-Rechtsschutz) interessant. Die Kombination mehrerer wird mit erheblichen Rabatten belohnt. Für Vereine und Unternehmen gibt es entsprechend abgestimmte Verträge.

Nicht für Prozesshansel zahlen

Rechtsschutzversicherungen leiden darunter, dass allein das Bestehen einer solchen Versicherung dazu verleitet, sich auch wirklich vor Gericht zu streiten. Ohne die Versicherung wäre es die Sache möglicherweise nicht wert, ein Kostenrisiko einzugehen. Zwar prüft der Versicherer die Erfolgsaussichten und die Bedingungen schließen sogenannte mutwillige Verfahren mit einem krassen Missverhältnis zwischen Kosten und Nutzen aus. Dennoch sollten Sie überlegen, die Versicherung mit einer Selbstbeteiligung zu nehmen. Das spart Beitrag, denn in solchen Tarifen müssen Sie nicht für diejenigen aufkommen, die auch für Kleinigkeiten vor Gericht ziehen.




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