09.12.2024 von Sven M. Bauer

Wer haftet bei Unfällen im Bus?

Busunfälle sind statistisch gesehen eine Seltenheit, dennoch können sie erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Wer haftet, wenn es doch einmal zu einem Unfall kommt? Diese Frage ist nicht nur für Geschädigte und deren Angehörige von großer Bedeutung, sondern auch für Busfahrer und Busunternehmen. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Haftungsaspekte bei Busunfällen und gibt praktische Hinweise für Fahrgäste.

 

Haftung des Busfahrers

Der Busfahrer haftet persönlich, wenn ihm ein Fehlverhalten nachgewiesen werden kann. Juristisch unterscheidet man hierbei zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz. Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Busfahrer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, beispielsweise durch Übermüdung oder Unachtsamkeit. Vorsätzliches Handeln wäre gegeben, wenn der Fahrer bewusst und gewollt eine Gefährdung herbeiführt.

 

Ein häufig zitierter Fall in der Rechtsprechung betrifft einen Busfahrer, der eine Vollbremsung einleiten musste, weil er ein entgegenkommendes Fahrzeug zu spät bemerkte. Hier sprach das Oberlandesgericht Frankfurt einem Fahrgast Schadensersatz und Schmerzensgeld zu, weil der Busfahrer unaufmerksam war.

 

Haftung des Busunternehmens

Grundsätzlich haftet auch das Busunternehmen für Unfälle, die durch ihre Fahrer verursacht werden. Dies basiert auf dem Prinzip der Unternehmenshaftung. Wenn ein Busfahrer gegen Verkehrsvorschriften verstößt, trägt das Unternehmen die Verantwortung. Hinzu kommt die sogenannte Betriebsgefahr des Busses. Dies bedeutet, dass allein der Betrieb eines Busses auf öffentlichen Straßen eine Gefährdung darstellen kann, für die das Unternehmen haftbar gemacht werden kann.

 

Ein Beispiel hierfür ist ein Urteil aus München, das einem Busunternehmen eine Teilschuld an einem Unfall zusprach, obwohl der Busfahrer korrekt gehandelt hatte. Die Betriebsgefahr des Busses reichte aus, um das Unternehmen haftbar zu machen.

 

Eigenverantwortung der Fahrgäste

Fahrgäste haben ebenfalls Pflichten. Sie sind verpflichtet, sich während der Fahrt festzuhalten oder einen sicheren Sitzplatz zu suchen. Diese Eigenverantwortung wird oft durch die Beförderungsbedingungen der Verkehrsbetriebe festgelegt. Verletzen sich Fahrgäste, weil sie diesen Pflichten nicht nachgekommen sind, können Schadensersatzansprüche schwierig durchzusetzen sein.

 

Ein Fall vor dem Landgericht Bonn verdeutlicht dies: Eine Frau, die sich während der Fahrt nicht ausreichend festhielt und dabei verletzte, wurde als mitverantwortlich für ihre Verletzungen angesehen. Das Gericht betonte die Pflicht der Fahrgäste zur Selbstsicherung.

 

Besondere Haftungsfälle

Besondere Haftungsfälle betreffen beispielsweise erkennbar hilfsbedürftige oder behinderte Fahrgäste. Hier ist der Busfahrer verpflichtet, besonders vorsichtig zu agieren. So haftete ein Busunternehmen nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken, weil der Busfahrer eine schwerbehinderte Person nicht ausreichend gesichert hatte.

 

Auch bei Schulbusunfällen gelten spezielle Regelungen. Die gesetzliche Schülerunfallversicherung greift hier, was bedeutet, dass die Kosten für Verletzungen von Schülern in der Regel durch die Versicherung gedeckt sind. Eltern sollten jedoch sicherstellen, dass der Unfall der Schule gemeldet wird und ein Durchgangsarzt aufgesucht wird.

 

Tipps für Fahrgäste

Um das Verletzungsrisiko zu minimieren, sollten Fahrgäste stets während der Fahrt einen sicheren Platz oder Halt finden. Nach einem Unfall ist es wichtig, den Unfallort abzusichern, Erste Hilfe zu leisten und den Notruf abzusetzen. Ein Unfallbericht sollte erstellt und, wenn möglich, Fotos vom Unfallort gemacht werden.

 

Bezüglich der Gurtpflicht: In Reisebussen besteht oft eine Anschnallpflicht, die Fahrgäste unbedingt beachten sollten. Dies erhöht die Sicherheit und kann im Schadensfall eine Rolle bei der Haftungsfrage spielen.

 

Fazit

Die Haftungsfrage bei Busunfällen ist komplex und hängt von vielen Faktoren ab. Sowohl der Busfahrer als auch das Unternehmen und die Fahrgäste selbst können je nach Situation haftbar gemacht werden. Durch ein umsichtiges Verhalten und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften können Fahrgäste jedoch das Risiko von Verletzungen und Haftungsproblemen minimieren.

 

Die Kanzlei Bauer und Kollegen aus Brühl steht Ihnen gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Unser erfahrenes Anwaltsteam kann Ihnen helfen, sollten Sie in einen Busunfall verwickelt sein und Sie bei rechtlichen Fragen unterstützen. Auch bei anderen Fragen im Verkehrsrecht können Sie uns gerne kontaktieren.

 

Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei spezifischen Anliegen oder Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt.

 




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