13.10.2025 von Sven M. Bauer
Was kann man bei einer Eigenbedarfskündigung tun?
Eine Eigenbedarfskündigung kann für Mieter ein großer Schock sein. Sie ist eine der wenigen rechtlich zulässigen Möglichkeiten, durch die ein Vermieter einen Mietvertrag kündigen kann, um die Wohnung für sich oder nahe Angehörige zu nutzen. Dieser Blogartikel zielt darauf ab, Mieter über ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten aufzuklären, wenn sie eine Eigenbedarfskündigung erhalten haben.
Was ist eine Eigenbedarfskündigung?
Eine Eigenbedarfskündigung ist eine ordentliche Kündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB, die ein Vermieter aussprechen kann, wenn er die Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Um rechtlich wirksam zu sein, muss die Kündigung genau und nachvollziehbar begründet werden. Ein bloßes „Ich brauche die Wohnung“ reicht nicht aus; die Gründe müssen detailliert und konkret dargelegt werden. Typische Beispiele für Eigenbedarf sind, wenn der Vermieter die Wohnung für sich, seine Kinder oder Eltern benötigt.
Häufige Gründe für Eigenbedarfskündigungen
Eigenbedarfskündigungen können aus verschiedenen Gründen ausgesprochen werden. Hier sind einige der häufigsten:
Nähe zum Arbeitsplatz des Vermieters: Der Vermieter benötigt die Wohnung, um näher an seinem Arbeitsplatz zu wohnen.
Veränderung der Lebensumstände: Etwa bei Scheidung oder Familienzuwachs, wenn der Vermieter eine größere oder kleinere Wohnung benötigt.
Gesundheitliche oder finanzielle Gründe: Der Vermieter oder ein Familienmitglied benötigt die Wohnung aus gesundheitlichen Gründen oder kann die Miete der bisherigen Wohnung nicht mehr tragen.
Nutzung durch enge Familienangehörige: Wenn ein Familienmitglied, wie Kinder oder Eltern, die Wohnung aus wichtigem Grund benötigt.
Was tun, wenn eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen wird?
Wenn Sie als Mieter eine Eigenbedarfskündigung erhalten, ist der erste Schritt Ruhe zu bewahren und das Kündigungsschreiben sorgfältig zu prüfen. Hier sind die Schritte, die Sie unternehmen sollten:
Prüfung der Kündigung: Stellen Sie sicher, dass die Kündigung formell korrekt ist und eine detaillierte Begründung enthält. Ein versierter Anwalt im Mietrecht kann hier hilfreich sein.
Widerspruch einlegen: Sie haben das Recht, gegen die Eigenbedarfskündigung Widerspruch einzulegen. Dies muss grundsätzlich in Textform und – sofern der Vermieter hierauf hingewiesen hat – bis spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist geschehen. In Ihrem Widerspruch sollten Sie spezifizieren, warum die Kündigung für Sie eine unzumutbare Härte darstellt, beispielsweise aufgrund von Krankheit oder hohem Alter.
Härtefallregelung: Unter bestimmten Umständen kann ein Mieter gemäß § 574 BGB die sogenannte Härteklausel geltend machen. Gründe können hier eine Schwangerschaft, eine schwere Krankheit oder eine bevorstehende Prüfung sein, die einen Umzug unzumutbar machen.
Schadensersatzansprüche bei vorgetäuschtem Eigenbedarf
Wenn sich herausstellt, dass der Vermieter den Eigenbedarf nur vorgetäuscht hat, haben Mieter das Recht auf Schadensersatz. Dies kann den Ersatz der Umzugskosten, Maklergebühren und die Differenz zur höheren Miete umfassen. Es liegt jedoch in der Verantwortung des Mieters, den vorgetäuschten Eigenbedarf nachzuweisen. Hier können auch Detektive eingeschaltet werden, um Beweise zu sammeln. Das Einschalten eines Anwalts ist empfehlenswert.
Fazit: Handlungsmöglichkeiten und Bedeutung der rechtlichen Beratung
Eine Eigenbedarfskündigung kann für Mieter eine erhebliche Belastung darstellen, aber es gibt einige rechtliche Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren. Es ist wichtig, die Kündigung gründlich zu prüfen, wenn gewünscht rechtzeitig Widerspruch einzulegen und alle notwendigen Beweise zu sammeln. Eine professionelle rechtliche Beratung durch einen versierten Anwalt im Mietrecht ist in diesen Fällen unerlässlich, um die eigenen Rechte effektiv durchzusetzen und mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Die Kanzlei Bauer und Kollegen aus Brühl steht Ihnen gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Unser erfahrenes Team von Anwälten kann Ihnen helfen, Eigenbedarfskündigungen besser zu verstehen und Sie bei rechtlichen Fragen unterstützen.
Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei spezifischen Fragen oder Anliegen sollten Sie sich an einen qualifizierten Rechtsanwalt wenden.