03.04.2024 von Bianca Dlugosch

Verantwortung im Fokus: Schmerzensgeld nach Alkoholfahrt – Ein Urteil aus Frankfurt

In einem Fall aus dem Verkehrsrecht hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) am 25. Januar 2024 unter dem Aktenzeichen 26 U 11/23 ein Urteil gefällt, das einmal mehr die schwerwiegenden Folgen von Alkohol am Steuer und die Bedeutung des allgemeinen Rücksichtnahmegebots im Straßenverkehr hervorhebt. Der Fall, welcher in diesem Artikel von der Anwaltskanzlei Bauer & Kollegen aus Brühl näher betrachtet wird, betrifft einen Verkehrsunfall, bei dem eine Fußgängerin schwer verletzt wurde, nachdem sie von einem alkoholisierten Autofahrer erfasst wurde.

Fallhintergrund

Im Kern des Falles steht ein Verkehrsunfall, der sich in einer mittelhessischen Kleinstadt ereignete. Der Autofahrer, der mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,96 Promille stadteinwärts fuhr, erfasste eine Fußgängerin, die zusammen mit vier weiteren Personen die Straße überquerte. Die Fußgängerin wurde dabei schwer verletzt. Das Landgericht Gießen, welches zunächst mit dem Fall befasst war, sprach der Fußgängerin auf Basis einer Haftungsquote von 50% Schmerzensgeld und Schadensersatz zu. Die Fußgängerin legte gegen dieses Urteil Berufung ein, woraufhin der Fall vor dem OLG Frankfurt am Main verhandelt wurde.

Das OLG hatte dabei nicht nur die Umstände des Unfalls zu bewerten, sondern auch die Frage, inwieweit das allgemeine Rücksichtnahmegebot und der Einfluss von Alkohol auf die Fahrtüchtigkeit des Fahrers bei der Urteilsfindung eine Rolle spielen. Besonders relevant waren dabei die Fragen, ob die Fußgängerin ein Mitverschulden trifft und inwiefern der alkoholisierte Zustand des Fahrers seine Fähigkeit, auf Verkehrssituationen angemessen zu reagieren, beeinträchtigte.

Entscheidung des Gerichts

Das OLG Frankfurt am Main sprach der Fußgängerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 52.500 Euro zu, wobei eine Mithaftung der Fußgängerin von 25 Prozent berücksichtigt wurde. Die Mithaftung der Fußgängerin begründete das Gericht damit, dass das Auto des Beklagten für Sie erkennbar gewesen sei, als sie die Straße betreten habe.

Das Gericht stellte fest, dass der Autofahrer durch das Führen des Fahrzeugs in erheblich alkoholisiertem Zustand grob gegen die im Verkehr erforderliche Sorgfalt verstoßen und somit den Unfall maßgeblich verursacht habe. Es wurde betont, dass ein nüchterner Fahrer die Verkehrssituation hätte meistern können und der Unfall somit vermeidbar gewesen wäre.

Das Gericht wies auch darauf hin, dass der Vertrauensgrundsatz im Straßenverkehr seine Grenzen findet, wenn ein Verkehrsteilnehmer sich derart verkehrsregelwidrig verhält, indem er unter erheblichem Alkoholeinfluss ein Fahrzeug führt. In solchen Fällen darf sich der betreffende Verkehrsteilnehmer nicht auf den Grundsatz berufen, dass andere Verkehrsteilnehmer die Verkehrsregeln einhalten werden (indem sie z.B. die Straße nicht überqueren, wenn ein sich näherndes Auto zu erkennen ist).

Das Urteil unterstreicht die Unvereinbarkeit von Alkoholkonsum und Teilnahme am Straßenverkehr und betont die hohe Verantwortung, die jeder Fahrzeugführer trägt. Darüber hinaus verdeutlicht es die Bedeutung des allgemeinen Rücksichtnahmegebots und dessen Einfluss auf die rechtliche Bewertung von Verkehrsunfällen.

Die Anwaltskanzlei Bauer & Kollegen aus Brühl steht Ihnen gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Unser erfahrenes Team von Anwälten kann Ihnen helfen, die Auswirkungen dieses Urteils aus dem Verkehrsrecht zu verstehen und Sie bei rechtlichen Fragen unterstützen.

 

Dieser Blog-Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei spezifischen Fragen oder Anliegen sollten Sie sich an einen qualifizierten Rechtsanwalt wenden.
Quelle der Entscheidung: Entscheidung des Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 25.01.2024, oder: Direktlink zur Entscheidung des Gerichtes.




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