28.01.2025 von Sven M. Bauer
Ungleiche Bezahlung bei Daimler: Urteil des LAG Baden-Württemberg
Am 1. Oktober 2024 entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg über einen Fall von Lohnungleichheit im Daimler-Konzern (Az.: 2 Sa 14/24). Eine langjährige Mitarbeiterin des Unternehmens hatte geklagt, weil sie der Ansicht war, dass sie aufgrund ihres Geschlechts ungleich bezahlt wurde. Der Fall, der vorher vor dem Arbeitsgericht Stuttgart verhandelt wurde, beleuchtet die Herausforderungen und Komplexität bei der Durchsetzung von Entgeltgleichheit. Erfahren Sie mehr über den Hintergrund des Falles und die Entscheidung des Gerichts im heutigen Blogartikel der Anwaltskanzlei Bauer & Kollegen.
Diskriminierungsvorwurf gegen Arbeitgeber
Die Klägerin, eine Führungskraft auf dritter Ebene im Daimler-Konzern, ist seit rund 30 Jahren im Unternehmen tätig, davon die Hälfte der Zeit im Management. Während ihrer Karriere wurde sie Mutter und arbeitete auch während der Elternzeit in Teilzeit. Trotz ihrer langjährigen Erfahrung und ihrer Position im Management erhielt sie nicht das gleiche Gehalt wie ihre männlichen Kollegen. Das Arbeitsgericht Stuttgart hatte bereits festgestellt, dass Frauen auf der Ebene der Klägerin im Median weniger Gehalt als Männer erhielten und dass die Klägerin sogar weniger als ihre weiblichen Kolleginnen verdiente.
Die Klägerin argumentierte, dass ihre geringere Bezahlung auf ihrem Geschlecht basiere und forderte einen Ausgleich. Der beklagte Konzern Daimler konnte diese Vermutung nicht widerlegen. In der Verhandlung vor dem LAG Baden-Württemberg ging es vor allem um die Frage, nach wessen Gehalt die Differenz zu berechnen sei, um die Höhe des nachzuzahlenden Entgelts zu bestimmen. Die Klägerin hatte einen männlichen Kollegen als Vergleichsperson benannt, der ein Spitzenverdiener in ihrer Gruppe war.
Gerichtliche Entscheidung und zugesprochene Entschädigungen
Das Landesarbeitsgericht entschied, dass der Klägerin ein finanzieller Ausgleich zusteht, da sie aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt wurde. Ihr wurde ein Ausgleich in Höhe der Differenz zwischen dem weiblichen und dem männlichen Median zugesprochen. Im Gegensatz zur bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zog das Gericht nicht den Median der Gehälter als Vergleichsmaßstab heran. Es argumentierte, dass die Vergleichsperson der Klägerin ein Spitzenverdiener sei und daher nicht als repräsentativ gelten könne.
Dazu entschied das Gericht, dass der Klägerin weitere Ansprüche zustehen, darunter zusätzliche Vergütungen und Aktienrechte aus einem Bonusprogramm. Außerdem wurde festgestellt, dass ihr Arbeitsverhältnis nicht automatisch mit Vollendung des 60. Lebensjahres endet, wie es vertraglich vorgesehen war.
Fazit
Dieses Urteil zeigt, dass die Frage der Entgeltgleichheit weiterhin komplex und umstritten ist. Für die Klägerin bedeutet das Urteil einen wichtigen Schritt in Richtung Gleichbehandlung am Arbeitsplatz.
Die Anwaltskanzlei Bauer & Kollegen aus Brühl steht Ihnen gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Unser erfahrenes Team von Anwälten kann Ihnen helfen, die Auswirkungen dieser Entscheidung aus dem Arbeitsrecht zu verstehen und Sie bei rechtlichen Fragen unterstützen.
Dieser Blogartikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei spezifischen Fragen oder Anliegen sollten Sie sich an einen qualifizierten Rechtsanwalt wenden.
Quelle der Entscheidung: Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 1. Oktober 2024, oder: Direktlink zur Entscheidung des Gerichtes.