27.09.2023 von Bianca Dlugosch
Teurer Umzug: Wie das Landgericht Koblenz über Schäden im Aufzug geurteilt hat
Umzüge sind oft mit Stress und Hektik verbunden, und leider passieren dabei manchmal auch Unfälle. Mit einem solchen Fall hat sich das Landgericht Koblenz befasst und am 24.04.2023 dazu ein Urteil gefällt (Aktenzeichen 4 O 98/21).
Hintergrund des Falles
In einem Mehrfamilienhaus mit einem modernen Aufzug aus dem Jahr 2015 kam es zu einem kostspieligen Vorfall. Ein Mieter, der beim Auszug im Jahre 2019 seine Möbel transportierte, verursachte nämlich Kratzer an der Edelstahlverkleidung des Aufzugs.
Der Hauseigentümer forderte daraufhin 13.550 Euro für die Reparatur, da seiner Meinung nach ein kompletter Austausch der Verkleidungen notwendig war. Die Haftpflichtversicherung des Mieters leistete eine Zahlung von 5.000 Euro, hielt jedoch den geforderten Betrag für unverhältnismäßig.
Daraufhin klagte der Vermieter die Zahlung des Differenzbetrags in Höhe von 8.550 € zuzüglich angefallener Kosten für den Kostenvoranschlag in Höhe von 206,47 € ein.
Entscheidung des Landgerichts Koblenz
Das Landgericht Koblenz gab dem Kläger in vollem Umfang Recht.
Ein zentrales Element in diesem Fall war das Sachverständigengutachten. Dieses kam zu dem Schluss, dass die Schadensbeseitigung tatsächlich nur durch den Austausch der beschädigten Edelstahlverkleidungen und durch den Einsatz gleichwertiger Originalteile möglich sei. Eine alternative Lösung, wie das Anbringen einer zusätzlichen Wandverkleidung, wurde aus technischen und statischen Gründen ausgeschlossen.
Das Gericht betonte, dass der Geschädigte grundsätzlich einen Anspruch auf Naturalrestitution hat. Das bedeutet, dass er das Recht hat, den ursprünglichen Zustand wiederhergestellt zu bekommen oder den dafür erforderlichen Geldbetrag zu erhalten. Dieser Anspruch kann nur dann ausgeschlossen werden, wenn die Wiederherstellung mit unverhältnismäßig hohen Aufwendungen verbunden wäre.
Relevanz für Mieter und Vermieter
Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung von Sorgfalt und Vorsicht beim Umzug. Mieter sollten sich beim Umzug bewusst sein, dass sie für Schäden, die sie verursachen, aufkommen müssen. Es empfiehlt sich daher, beim Umzug besonders vorsichtig zu sein und gegebenenfalls professionelle Umzugsunternehmen zu beauftragen, um solche teuren Schäden zu vermeiden.
Fazit
Das Urteil des Landgerichts Koblenz zeigt, wie wichtig es ist, beim Umzug sorgfältig und vorsichtig zu sein. Schäden, die beim Umzug verursacht werden, können teuer werden, insbesondere wenn es sich um hochwertige Materialien wie Edelstahlverkleidungen handelt. Mieter sollten daher immer darauf achten, beim Umzug keine Schäden zu verursachen und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Die Entscheidung des Gerichts betont außerdem das Recht des Geschädigten auf Naturalrestitution. Dies bedeutet, dass der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt oder der dafür notwendige Geldbetrag ausgezahlt werden muss.
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