09.02.2017 von Sven M. Bauer

Spanische Banken haften für insolvente Bauträger

Spanische Banken haften für insolvente Bauträger: Immobilienkäufer können Anzahlung zurückfordern

 

Das oberste Gericht in Spanien hat 2015 ein Grundsatzurteil gesprochen. Das Urteil basiert auf der Tatsache, dass die Banken nach spanischem Recht verpflichtet sind, eingenommene Anzahlungen auf ein separates Konto einzuzahlen und eine Bankgarantie zu erstellen. Demnach haften die Banken für die Rückzahlung der Einlage, falls der Bauträger die Immobilie nicht übergibt.

Etwa 80.000 deutsche Immobilienkäufer können verlorene Anzahlungen von rund 1,6 Milliarden Euro von den spanischen Banken zurückfordern. Die Finanzinstitute sind verpflichtet, die Anzahlungen für eine Immobilie in Spanien im Falle einer Insolvenz des Bauträgers an den Käufer zurück zu zahlen – der geschätzte Durchschnitt pro Käufer liegt bei rund 20.000 €.

Über unsere Kontakte zu spanischen Rechtsanwälten können wir Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen.




weiter