13.09.2023 von Bianca Dlugosch
Rechtssicherheit im Mietverhältnis: Das OLG Hamburg zu mündlichen Vereinbarungen und der Schriftform
Im Mietrecht können selbst scheinbar einfache Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter weitreichende rechtliche Konsequenzen haben. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom 24.01.2023 (Aktenzeichen 4 U 141/22) unterstreicht diese Tatsache. Es behandelt die Frage, ob eine mündliche Vereinbarung zur Verschiebung der Fälligkeit von Miet- und Betriebskostenvorauszahlungen rechtlich Bestand hat. Die Antwort des Gerichts hat sowohl für Vermieter als auch für Mieter Bedeutung und betont die Bedeutung der Schriftform in solchen Angelegenheiten.
Hintergrund des Falls
Der Fall führt zurück ins Jahr 2014. Damals hatte die Mieterin eines Gewerberaums nämlich mündlich mit der damaligen Vermieterin und der Rechtsvorgängerin der jetzigen Eigentümerin vereinbart, die monatliche Fälligkeit der Mietzahlungen und der Betriebskostenvorauszahlungen um einige Tage zu verschieben.
Seit dem Jahr 2021 stritten sich Mieter und Vermieter nun vor dem Landgericht Hamburg über die Wirksamkeit dieser mündlich getroffenen Vereinbarung zur Verschiebung der Fälligkeit von Miet- und Betriebskostenvorauszahlungen.
Das Landgericht urteilte 2022 (Aktenzeichen 333 O 35/21) zugunsten der Vermieterin. Das Landgericht hielt die besagte Vereinbarung für unwirksam, da sie nicht schriftlich festgehalten wurde. Dagegen reichte die Mieterin Berufung ein und das Oberlandesgericht Hamburg befasste sich mit dieser Berufung.
Das Urteil
Das Oberlandesgericht Hamburg bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies die Berufung zurück. Das Gericht stellte klar, dass solche Vereinbarungen der Schriftform bedürfen. Es betonte, dass die Änderung der Zahlungsmodalitäten wesentliche Vertragsbedingungen darstellt und daher schriftlich festgehalten werden müssen.
Bedeutung des Urteils
Für Vermieter
Das Urteil unterstreicht die Notwendigkeit, alle wesentlichen Vertragsänderungen schriftlich festzuhalten. Dies schützt nicht nur die Interessen des Vermieters, sondern stellt auch sicher, dass der Vertrag rechtlich Bestand hat.
Für Mieter
Mieter sollten sich bewusst sein, dass mündliche Vereinbarungen, insbesondere wenn sie wesentliche Vertragsbestandteile betreffen, rechtlich angreifbar sind. Um sicherzustellen, dass solche Vereinbarungen Bestand haben, sollten sie schriftlich festgehalten werden.
Fazit
Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom 24. Januar 2023 unterstreicht die Bedeutung der Schriftform als unverzichtbares Element für die Rechtssicherheit von Vereinbarungen, insbesondere zwischen Mieter und Vermieter.
Auch zeigt das Urteil, dass im Mietrecht, einem Rechtsgebiet, das oft als komplex und unübersichtlich empfunden wird, die Einhaltung grundlegender Formalitäten wie der Schriftform von entscheidender Bedeutung ist. Es dient als wichtige Erinnerung an die Notwendigkeit, rechtliche Details ernst zu nehmen und korrekt zu dokumentieren, um spätere Unklarheiten und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
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