17.08.2024 von Sven M. Bauer

Fristlose Kündigung wegen übermäßigen Cannabiskonsums in Mietwohnungen

Mit der Legalisierung von Cannabis in Deutschland am 01. April 2024 hat sich die Rechtslage zum Konsum und Anbau von Cannabis grundlegend verändert. In einem früheren Artikel haben wir die allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen beleuchtet (Link), die seit der Einführung des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) gelten. Doch wie sieht es konkret aus, wenn der Cannabiskonsum in einem Mietverhältnis zu Problemen führt? Ein aktueller Fall aus dem Mietrecht, über den das Amtsgericht Brandenburg an der Havel am 30. April 2024 entschieden hat (Az. 30 C 196/23), beleuchtet diese Problematik.

 

Konflikte durch übermäßigen Cannabiskonsum

Im vorliegenden Fall klagte die Vermieterin auf Räumung und Herausgabe einer Mietwohnung, die der Beklagte seit August 2008 bewohnte. Die Vermieterin hatte den Mieter mehrfach abgemahnt und schließlich fristlos gekündigt. Grund für die Kündigung war eine nachhaltige Störung des Hausfriedens durch den Mieter, die sich in verschiedenen Vorfällen manifestierte. 

 

Der Mieter, ein am 1983 geborener Mann, wurde von den Nachbarn wegen seines aggressiven Verhaltens, lauten Pöbelns und ständigen Lärmbelästigungen angezeigt. Besonders problematisch war sein übermäßiger Cannabiskonsum, der zu regelmäßigen Polizeieinsätzen führte. Minderjährige Kinder im Mietshaus waren diesen Zuständen ausgesetzt, was die Situation weiter verschärfte.

 

Ein besonders gravierender Vorfall ereignete sich am 07. Mai 2023, als der Mieter unter dem Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln die Nachbarn bedrohte und beleidigte. Die Situation eskalierte derart, dass die Polizei einschreiten und den Mieter schließlich mit mehreren Einsatzkräften unter Verwendung von Tasern festnehmen musste. In seiner Wohnung wurden später größere Mengen an Betäubungsmitteln und mehrere Messer gefunden.

 

Entscheidung des Gerichts: Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung

Das Amtsgericht Brandenburg a.d.H. entschied zugunsten der Vermieterin und bestätigte die fristlose Kündigung gemäß § 569 Abs. 2 BGB. Das Gericht führte aus, dass eine nachhaltige Störung des Hausfriedens vorliege, wodurch der Mieter seine mietvertraglichen Pflichten erheblich verletzt habe. 

 

Störung des Hausfriedens trotz Legalisierung von Cannabis

Das Gericht stellte klar, dass das Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) nichts an der Beurteilung ändere. Zwar erlaubt das Gesetz den Konsum von Cannabis in den eigenen vier Wänden, jedoch nur solange dies keine Belästigung der Mitbewohner oder eine Störung des Hausfriedens zur Folge hat. In diesem Fall überschritt der Mieter jedoch den Bereich seiner Wohnung, indem er durch aggressives Verhalten und lauten Cannabiskonsum die Nachbarn massiv belästigte.

 

Pflichtverletzung des Mieters

Der Beklagte hatte nicht nur gegen die Hausordnung verstoßen, sondern auch strafrechtlich relevantes Verhalten an den Tag gelegt. Das Gericht wies darauf hin, dass die Vermieterin solche Pflichtverletzungen nicht hinnehmen muss und daher zur fristlosen Kündigung berechtigt war.

 

Unzumutbare Vertragsfortsetzung

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände unzumutbar war. Die massiven Bedrohungen und Belästigungen durch den Beklagten machten ein weiteres Zusammenleben in der Hausgemeinschaft unmöglich.

 

Fazit

Der Fall zeigt deutlich, dass der Konsum von Cannabis in Mietwohnungen trotz Legalisierung nicht uneingeschränkt zulässig ist, wenn dadurch der Hausfrieden nachhaltig gestört wird. Mieter haben zwar das Recht, in ihrer Wohnung Cannabis zu konsumieren, müssen dabei jedoch die Rechte ihrer Nachbarn respektieren und darauf achten, keine erheblichen Belästigungen zu verursachen.

 

Für Vermieter bedeutet dies, dass sie bei nachhaltigen Störungen des Hausfriedens durch Cannabiskonsum durchaus das Recht haben, eine fristlose Kündigung auszusprechen. Es ist jedoch ratsam, vorher eine Abmahnung auszusprechen und die Störungen zu dokumentieren.

 

Sollten Sie ähnliche Probleme haben oder weitere Fragen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des Cannabiskonsums in Mietwohnungen haben, steht Ihnen die Anwaltskanzlei Bauer & Kollegen aus Brühl gerne beratend zur Seite. Unsere erfahrenen Anwälte können Sie bei rechtlichen Fragen rund um das Mietrecht und den Cannabiskonsum unterstützen.

 

Dieser Blog-Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei spezifischen Anliegen oder Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt.

Quelle der Entscheidung: Entscheidung des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel vom 30. April 2024.




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