16.08.2023 von Bianca Dlugosch
Mehr als nur ein Haustier: Landgericht erkennt Umgangsrechte für getrennte Hundebesitzer an
In einer Welt, in der Haustiere oft als Familienmitglieder betrachtet werden, hat das Landgericht Frankenthal ein Urteil gefällt, das die Art und Weise, wie wir das “Umgangsrecht” für Hunde betrachten, in ein neues Licht stellt. In dem Urteil vom 12. Mai 2023 (Aktenzeichen 2 S 149/22) hat das Gericht entschieden, dass es nach einer Trennung auch für Hunde ein “Umgangsrecht” geben kann.
Der Fall
Der Fall betraf ein Paar, das sich getrennt hatte und um das Umgangsrecht für ihren gemeinsam angeschafften Hund stritt. Der Hund, ein Labradorrüde, war während der Beziehung angeschafft worden und blieb nach der Trennung bei einem der beiden Ex-Partner. Allerdings wollte der andere Partner sich ebenfalls um das Tier kümmern und verlangte einen regelmäßigen zweiwöchigen Umgang mit dem Hund. Dies wurde ihm mit der Begründung verweigert, es sei für den Hund als Rudeltier besser, wenn er ausschließlich bei einem der ehemaligen Partner bliebe.
Das Urteil
Das Landgericht Frankenthal hat entschieden, dass es nach einer Trennung auch für Hunde ein “Umgangsrecht” geben kann. Dieses Urteil setzt ein neues Verständnis des Umgangsrechts mit Haustieren und könnte Auswirkungen auf zukünftige Fälle haben. Die Richter haben hierbei einen Mann nach Trennung von seinem Partner dazu verurteilt, in eine „Verwaltungs- und Benutzungsregelung“ für den gemeinsam erworbenen Hund einzuwilligen.
Die Auswirkungen
Die Richter entschieden, dass es nicht zwingend notwendig ist, eine Wahl zwischen einem der beiden Miteigentümer zu treffen, dem der Hund zuzuweisen ist. Vielmehr steht es beiden Miteigentümern zu, auch nach Ende der Partnerschaft an dem gemeinsamen Eigentum teilhaben zu können. Miteigentümer eines Hundes könnten daher untereinander Zustimmung zu einer „Benutzungsregelung nach billigem Ermessen“ verlangen. Eine Regelung, dass die beiden Miteigentümer sich abwechselnd jeweils zwei Wochen um den Hund kümmern, wurde von der Kammer als interessengerecht angesehen.
Schlussfolgerung
Dieses Urteil zeigt, dass es im Rechtssystem Tendenzen gibt, die Rolle von Haustieren in partnerschaftlichen Beziehungen stärker zu berücksichtigen und Tiere in rechtlichen Auseinandersetzungen einer gerechteren und humaneren Behandlung zuzuführen. Es bleibt abzuwarten, ob sich diese Tendenz durchsetzt und dieses Urteil ggf. zu ähnlichen Entscheidungen in anderen Gerichtsbarkeiten führen wird.
Wir stehen Ihnen gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Unser erfahrenes Team von Anwälten kann Ihnen helfen, die Auswirkungen dieses Urteils zu verstehen und Sie bei allen rechtlichen Fragen zu unterstützen. Anwaltskanzlei Bauer & Kollegen
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