07.03.2023 von Bianca Dlugosch

Lesbische Erzieherin gegen katholische Kirche: Außergerichtlicher Vergleich mit hoher Abfindung

Wirft man einen Blick auf die aktuelle Rechtsprechung, so zeigt sich, dass das Thema Kündigungen in der Elternzeit immer wieder für Diskussionen und Rechtsstreitigkeiten sorgt. Ein aktueller Fall einer lesbischen Erzieherin, die bei einem katholischen Kindergarten im Bistum Augsburg angestellt war, ist hier ein Beispiel.

Die Frau befand sich in Elternzeit, als die Kirche von ihrer Eingetragenen Lebenspartnerschaft erfuhr und das Arbeitsverhältnis kündigte. Das Verwaltungsgericht Augsburg entschied, dass diese Kündigung nicht rechtmäßig war. Der Rechtsstreit ging vor dem Arbeitsgericht Augsburg weiter, bis sich die Parteien schließlich außergerichtlich einigten.

Die Kirche zahlte der Erzieherin eine hohe Abfindung, da sie 14 Jahre lang in ihrem Dienst beschäftigt war. Das war ein voller Erfolg für die Frau, da sie mit ihrer Kündigungsschutzklage ohnehin nicht mehr hätte erreichen können.

Dieser Fall zeigt, dass es für Arbeitnehmer in Elternzeit wichtig ist, sich im Falle einer Kündigung an einen erfahrenen Anwalt zu wenden. Ein solcher Anwalt kann die Rechte des Arbeitnehmers schützen und gegebenenfalls eine Einigung mit dem Arbeitgeber erreichen. Ein erfahrener Anwalt ist in solchen Fällen unverzichtbar, da die Rechtslage komplex sein kann und ein gutes Verständnis der aktuellen Rechtsprechung erforderlich ist. Anwaltskanzlei Bauer & Kollegen




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