15.06.2021 von Bianca Dlugosch

Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen Quarantäne sittenwidrig

ArbG Köln, Urteil vom 15.04.2021, Az. 8 Ca 7334/20

Mit Urteil vom 15.04.2021 hat das Arbeitsgericht Köln die Kündigung eines Arbeitgebers gegenüber seinem Arbeitnehmer für unwirksam erklärt. Grund für die Kündigung war die behördlich angeordnete Quarantäne.

Nach Ansicht des Arbeitsgerichts ist eine solche Kündigung sittenwidrig. Schließlich muss sich der Arbeitnehmer an die behördlich angeordnete Quarantäneverordnung halten.

Zum Sachverhalt:

Der Arbeitnehmer ist als Dachdecker in einem kleinen Dachdeckerbetrieb tätig. Dieser wurde durch das Gesundheitsamt im Oktober 2020 telefonisch kontaktiert, in welchem mitgeteilt wurde, dass der Bruder des Arbeitnehmers positiv auf Covid 19 getestet wurde. Da dieser Kontakt zu ihm hatte, wurde eine häusliche Quarantäne durch das Gesundheitsamt angeordnet.

Der Arbeitnehmer informierte daraufhin seinen Arbeitgeber. Dieser bezweifelte jedoch die angeordnete Quarantäne und vermutete insoweit, dass sich sein Arbeitnehmer nur vor der Arbeit drücken wollte. Der Arbeitgeber verlangte daher eine schriftliche Bestätigung des Gesundheitsamtes, was der Arbeitnehmer auch telefonisch angefordert hat. Die schriftliche Anordnung lag jedoch auch nach mehreren Tagen noch nicht vor. Daraufhin kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis.

Gegen die ausgesprochene Kündigung erhob der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage. Das Kündigungsschutzgesetz findet keine Anwendung.
Das Arbeitsgericht gab dieser Klage statt. Zwar hat der Arbeitgeber für die Kündigung keinen Grund angeben müssen, allerdings ist diese jedoch als sitten- und treuwidrig anzusehen. Der Arbeitnehmer hat sich nur an die vom Gesundheitsamt angeordnete Quarantäne gehalten. Dazu hat der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer aufgefordert, trotz der Quarantäneanordnung im Betrieb zu erscheinen.

 

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