01.12.2016 von Bianca Dlugosch
Kooperation Wirtschaftskanzlei Martin Weyer
Seit dem 01.12.2016 kooperieren wir mit der Kölner Wirtschaftskanzlei Martin Weyer.
Herr Weyer berät schwerpunktmäßig im Kredit- und Leasingrecht sowie dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Da Herr Weyer eine berufsbegleitende Ausbildung zum „Zertifizierten Compliance Officer“ absolviert hat, verfügt er auch über Kenntnisse im Bankaufsichtsrecht sowie im Datenschutzrecht.
Er wird uns daher mit seinen umfassenden Kenntnissen im Wirtschaftsrecht als „of counsel“ beratend zur Seite stehen.
Herr Rechtsanwalt Martin Weyer ist u. a. Mitglied im Kölner Anwaltverein e. V. Weiterhin engagiert sich Herr Rechtsanwalt Weyer ehrenamtlich als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender einer gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaft.
Wir freuen uns, mit Herrn Rechtsanwalt Martin Weyer einen erfahrenen und kompetenten Partner für uns und unsere Mandanten gewonnen zu haben.