03.07.2024 von Sven M. Bauer

Kolonnenspringen im Straßenverkehr: Eine rechtliche Einordnung

Kolonnenspringen bezeichnet das wiederholte Wechseln der Fahrspur, um in stockendem Verkehr schneller voranzukommen. Diese Praxis ist insbesondere auf Autobahnen und bei Verkehrsstaus weit verbreitet. Doch auch wenn viele Autofahrer glauben, dadurch Zeit zu sparen, kann das Kolonnenspringen erhebliche Risiken mit sich bringen. Neben den offensichtlichen Sicherheitsbedenken gibt es auch rechtliche Aspekte, die Verkehrsteilnehmer berücksichtigen müssen.

 

Rechtliche Grundlagen und Urteile

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Kolonnenspringen sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert. Besonders relevant sind hier § 1 StVO, der die allgemeine Rücksichtnahme im Straßenverkehr fordert, und § 5 StVO, der das Überholen regelt. Laut § 5 Abs. 4 Satz 1 StVO muss sich ein Fahrer beim Überholen so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

 

Es gibt unterschiedliche rechtliche Auffassungen zur Zulässigkeit des Kolonnenspringens. Während das Oberlandesgericht (OLG) München in einem Urteil vom 24.02.2017 keine grundsätzliche Untersagung sah, entschied das OLG Celle bereits 1965, dass Kolonnenspringen gegen § 1 StVO verstoßen kann, wenn andere Verkehrsteilnehmer belästigt oder gefährdet werden.

In den kommenden Blogartikeln werden wir einige relevante Urteile näher betrachten. Diese finden Sie auf unserer Website.

 

Sicherheitsaspekte des Kolonnenspringens

Kolonnenspringen erhöht nachweislich die Unfallgefahr und kann den Stress für alle Verkehrsteilnehmer erhöhen. Häufige Spurwechsel führen zu unvorhersehbaren Verkehrssituationen, die leicht zu Kollisionen führen können. Es gibt zahlreiche dokumentierte Unfälle, bei denen Kolonnenspringer Unfälle verursachten.

 

Um das Risiko zu minimieren, sollten Autofahrer beim Spurwechsel immer den Schulterblick durchführen und ihre Geschwindigkeit an die Umgebung anpassen. Zudem ist es natürlich ratsam, einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu halten und sich generell defensiv zu verhalten.

 

Wann ist Kolonnenspringen erlaubt?

Das Rechtsüberholen auf Autobahnen ist grundsätzlich verboten, es sei denn, es handelt sich um Kolonnenverkehr, bei dem sich beide Fahrspuren deutlich langsamer bewegen. Ausnahmen bestehen beispielsweise, wenn auf der linken Spur eine Kolonne steht und rechts langsam vorgefahren wird. In solchen Fällen ist es erlaubt, mit einer Geschwindigkeit von maximal 20 km/h die stehende Kolonne rechts zu überholen.

 

Eine weitere Ausnahme bildet der Kolonnenverkehr bei Geschwindigkeiten unter 60 km/h, wo ebenfalls unter strengen Vorsichtsmaßnahmen rechts überholt werden darf. Dennoch bleibt die Rechtslage oft unklar und juristische Grauzonen führen zu unterschiedlichen Interpretationen.

 

Haftungsfragen bei Unfällen

Bei Unfällen während des Kolonnenspringens stellt sich die Frage der Haftung. Grundsätzlich haftet derjenige, der durch sein Fahrverhalten die Gefährdung verursacht hat. Wenn ein Fahrzeug beim Spurwechsel kollidiert, trägt der Wechselnde in der Regel die Hauptschuld, da er gegen die Sorgfaltspflicht aus § 5 Abs. 4 Satz 1 StVO verstoßen hat.

 

Ein Beispiel hierfür ist ein Urteil des OLG Celle, bei dem ein Autofahrer beim Linksabbiegen aus einer Kolonne heraus mit einem Motorradfahrer kollidierte, der links überholte. Das Gericht sah die Hauptschuld beim Autofahrer, da er den Schulterblick unterlassen hatte. Der Motorradfahrer musste jedoch 25 Prozent der Schuld tragen aufgrund der allgemeinen Betriebsgefahr seines Fahrzeugs.

 

Fazit

Kolonnenspringen ist eine riskante Fahrweise, die sowohl rechtliche als auch sicherheitstechnische Probleme mit sich bringt. Die wichtigsten Punkte lassen sich wie folgt zusammenfassen: Kolonnenspringen ist nicht grundsätzlich verboten, unterliegt jedoch strengen Regeln und Vorsichtsmaßnahmen. Das Risiko für Unfälle beim Kolonnenspringen ist hoch, weshalb Sie es besser nicht tun.

 

Die Anwaltskanzlei Bauer und Kollegen aus Brühl steht Ihnen gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Unser erfahrenes Team kann Ihnen helfen, mehr über das Thema Kolonnenspringen zu erfahren und Sie bei rechtlichen Fragen unterstützen.

 

Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei spezifischen Anliegen oder Fragen sollten Sie sich an einen qualifizierten Rechtsanwalt wenden.




weiter