28.06.2023 von Bianca Dlugosch
Urteil des Bundesfinanzhofs: Kindergeldanspruch bleibt trotz Beschädigtengrundrente bestehen
Eltern von behinderten Kindern, die Opfer von Gewalttaten wurden, können aufatmen. Der Bundesfinanzhof (BFH), Deutschlands höchstes Gericht für Steuer- und Zollrecht, hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt: Eine Grundrente, die ein solches Kind erhält, steht der Gewährung von Kindergeld nicht entgegen.
Der kontroverse Fall
Der Kläger in diesem Fall ist der Vater einer volljährigen Tochter, die behindert ist und Opfer einer Gewalttat wurde. Die Tochter erhält daher eine Beschädigtengrundrente nach dem Opferentschädigungsgesetz. Diese Rente wird Opfern von Gewalttaten zur Abgeltung des immateriellen Schadens, den sie erlitten haben, gewährt.
Trotz der Volljährigkeit seiner Tochter bezog der Vater weiterhin Kindergeld für sie. Das war möglich, weil das Einkommensteuergesetz in § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 vorsieht, dass volljährige Kinder, die aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, sich selbst zu unterhalten, berücksichtigt werden, sofern die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.
Allerdings kam die Familienkasse, die die Einkünfte und Bezüge der Tochter berechnete, zu dem Schluss, dass die Tochter in der Lage sei, sich selbst zu unterhalten. Bei dieser Berechnung berücksichtigte die Familienkasse auch die Beschädigtengrundrente und den Unterhaltsanspruch der Tochter gegen ihren Ehemann. Daraufhin hob sie die Kindergeldfestsetzung auf. Gegen diese Entscheidung ging der Vater vor Gericht, und das Finanzgericht gab seiner Klage statt.
Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs
Der BFH hat die Position des Vaters gestärkt und die Entscheidung der Familienkasse als unbegründet bezeichnet (Aktenzeichen: III R 7/21). Er stellte klar, dass eine Beschädigtengrundrente primär dazu dient, den immateriellen Schaden, den das Opfer durch die Gewalttat erlitten hat, abzudecken. Sie ist nicht dazu bestimmt, den Lebensunterhalt des Opfers und seiner Familie zu sichern.
Selbst wenn die Beschädigtengrundrente auch dazu dienen sollte, materielle Schäden abzudecken, wäre es laut BFH nicht zulässig, diese Leistung isoliert zu betrachten. Vielmehr müsste die Familienkasse berücksichtigen, dass das behinderte Kind einen entsprechend höheren Bedarf hat, der durch die Rente ausgeglichen wird.
Was bedeutet das für Sie?
Die Entscheidung des BFH ist ein bedeutsames Urteil, das weitreichende Auswirkungen auf Familien mit behinderten Kindern haben kann, die Opfer von Gewalttaten wurden. Es wird klargestellt, dass der Bezug einer Beschädigtengrundrente nicht direkt zum Verlust des Anspruchs auf Kindergeld führt. Dies kann Familien in ähnlichen Situationen eine gewisse Erleichterung bieten, da sie damit rechnen können, dass sie weiterhin Anspruch auf Kindergeld haben, auch wenn sie eine Beschädigtengrundrente beziehen.
Jedoch sind die rechtlichen Aspekte in solchen Fällen oft komplex und erfordern eine professionelle Beratung. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte vollständig verstehen und wissen, wie Sie diese am besten durchsetzen können.
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