27.04.2021 von Bianca Dlugosch
Kein Bußgeld für mit Leivtec XV3 geblitzte Autofahrer
AG Landstuhl, Beschluss vom 17.03.2021, Az. 2 OWi 4211 Js 2050/21
Das Amtsgericht Landstuhl hat mit Beschluss vom 17.03.2021 ein Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung eingestellt. Der Grund für die Einstellung ist, dass der Hersteller des verwendeten Messgerätes Leivtex XV3 darauf hingewiesen hat, dass Zweifel an der Genauigkeit der Messung bestehen.
Bei der Geschwindigkeitsüberschreitung wurde das Messgerät Leivtec XV3 verwendet. Bei dieser Messung liegt kein standardisiertes Verfahren vor, woraufhin ein hinreichender Tatverdacht begründet ist. Des Weiteren hat der Hersteller des Messgerätes darauf hingewiesen, dass Zweifel an der Genauigkeit der Messung bestehen.
In der Regel muss in einem solchen Fall ein Sachverständiger den Messwert ermitteln. Allerdings stehen die Kosten hierfür in keinem Verhältnis zu der Geldbuße. Auch über den Messvorgang an sich ist für das Amtsgericht zu wenig bekannt. Möglich wäre lediglich eine Plausibilitätsprüfung. Hiermit kann aber nicht die Richtigkeit des Messergebnisses bestätigt werden, so dass das Amtsgericht Landstuhl daraufhin das Bußgeldverfahren eingestellt hat. Ein Bußgeld musste somit nicht mehr gezahlt werden.
Sind Sie geblitzt worden? Gerne können wir eine Überprüfung vornehmen, ob hier ebenfalls das Messgerät Leivtec XV3 verwendet wurde. Rufen Sie uns an! Anwaltskanzlei Bauer & Kollegen