08.03.2018 von Bianca Dlugosch

Immobiliendarlehen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung erfolgreich widerrufen

OLG Hamburg, Urteil vom 24.01.2018, Az. 13 U 242/16

Das Oberlandesgericht Hamburg hat mit Urteil vom 24.01.2018 erneut die Hamburger Sparkasse zur Rückabwicklung zweier Immobiliendarlehen verurteilt. Das Oberlandesgericht sah die von der Hamburger Sparkasse verwendeten „frühestens“-Widerrufsbelehrungen als fehlerhaft an. Weiterhin sei eine Berufung auf die Schutzwirkung des Musters wegen inhaltlicher Bearbeitung nicht möglich gewesen.

Die Kläger hatten mit der Hamburger Sparkasse am 25.07.2008 einen Darlehensvertrag über 212.000 Euro und am 05.08.2008 einen KfW-Darlehensvertrag über 100.000 Euro abgeschlossen. Die von der Hamburger Sparkasse verwendete Widerrufsbelehrung enthielt die Formulierung, dass die Widerrufsfrist „…frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“ beginne. Die Kläger widerriefen später den Darlehensvertrag. Das Landgericht Hamburg sah den Widerruf der Kläger für rechtsmissbräuchlich an. Gegen diese Entscheidung legten die Kläger sodann Berufung ein.

Das Oberlandesgericht hat den Klägern dann im Berufungsverfahren überwiegend Recht gegeben. Da-nach hätten die Kläger Anspruch auf Zinserstattungen in Höhe von 4.205,11 Euro und auf Nutzungsentschädigungen in Höhe von weiteren 8.705,22 Euro auf erbrachte Zins- und Tilgungsleistungen. Dieses gilt auch für das KfW-Darlehen, weil ein Anteil der Zinsleistungen bei der Beklagten verblieben sei. Die Abwicklung des KfW-Darlehens stellt sich hier funktionell nicht anders dar, da die Bank in beiden Sachverhalten aus „eigenwirtschaftlichen Zwecken“ handelte.

Die von der Hamburger Sparkasse genutzte Widerrufsbelehrung sei nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fehlerhaft gewesen. Wegen inhaltlicher Bearbeitung könne sich die Hamburger Sparkasse auch nicht auf die Schutzwirkung des Musters berufen. Die Bank hätte den zweiten Satz, so wie in der Vorgabe der Musterbelehrung vorgegeben, ersetzen müssen. Dies erfolgte jedoch nicht. Die Hamburger Sparkasse hat zudem den vorrangigen Hinweis zum finanzierten Erwerb eines Grundstücks zusätzlich verwandt. Hierin liegt eine inhaltliche Bearbeitung.

 

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