18.05.2026 von Pia Pillokat

Haftungsrisiken beim Verwenden von KI

Dies ist der erste Beitrag einer mehrteiligen Reihe zum Thema „Künstliche Intelligenz”. In den kommenden Teilen werden wir uns vertieft mit urheberrechtlichen Fragen rund um KI sowie dem Einsatz von KI am Arbeitsplatz befassen, wobei wir insbesondere auf die riskante Nutzung privater Accounts eingehen werden. Heute geht es um Haftung:

 

Wer trägt die Verantwortung, wenn KI-Ergebnisse falsch, unvollständig oder rechtswidrig sind?

Der Ausgangspunkt ist klar: Der Hinweis „Die KI hat halluziniert“ entlastet niemanden. Ein spezielles Haftungsregime für KI existiert derzeit nicht. Maßgeblich sind die allgemeinen zivilrechtlichen Regeln sowie weitere Regelungen, beispielsweise aus dem UrhG oder der DS-GVO. Genau deshalb kommt es darauf an, wie verantwortliche Personen und Organisationen KI in ihre Abläufe integrieren, welche Prüfprozesse sie vorsehen und ob Verantwortlichkeiten eindeutig geklärt sind. In der Praxis zeigt sich immer wieder das gleiche Muster: ein vorschneller Verlass auf KI-Outputs, zu wenig Transparenz bei der Entstehung der Ergebnisse und unzureichende Kontrollen. Die Folgen reichen von Abmahnungen und Schadensersatzforderungen bis hin zu Bußgeldern.

 

Im Urheberrecht bleibt die Haftungsfrage ebenso klassisch wie strikt. Wer KI-Texte, Bilder oder Audiosequenzen veröffentlicht, haftet für Rechtsverletzungen, etwa wenn unzulässige Übernahmen aus geschützten Werken enthalten sind. Unternehmen stehen dabei regelmäßig auch für das Verhalten ihrer Mitarbeitenden ein, beispielsweise wenn diese private Accounts verwenden und hierdurch Rechtsverletzungen entstehen. Dies kann bereits beim Hochladen von Inhalten in KI-Tools der Fall sein. Dann ist schnell das Datenschutzrecht relevant. Werden ohne tragfähige Rechtsgrundlage personenbezogene Daten verarbeitet, drohen Ansprüche der Betroffenen auf immateriellen und materiellen Schadensersatz sowie behördliche Verfahren mit potenziell empfindlichen Bußgeldern.

 

Auch die öffentliche Verwaltung muss bei der Verwendung von KI sorgfältig vorgehen. Denn selbst wenn nur Teile eines Verwaltungsverfahrens automatisiert sind oder KI vorbereitende Analysen liefert, bleibt ein Bescheid ein Behördenbescheid – mit allen rechtlichen Konsequenzen. Das bedeutet, dass die Behörde die volle Verantwortung dafür trägt, dass Voraussetzungen, Verfahren und Schutzmechanismen eingehalten werden und Betroffene angemessen informiert und geschützt sind.

 

Grundsätzlich gilt: Je stärker automatisiert gearbeitet wird oder je externer der Einsatz ist, desto strenger fällt der erforderliche Prüf- und Sorgfaltsmaßstab aus.

 

Was folgt daraus für den Alltag?

Haftung lässt sich nicht wegdelegieren, aber man kann sie beherrschbar machen. Dazu gehört, von vornherein festzulegen, in welchen Anwendungsfällen KI eingesetzt werden darf, wie die Arbeitsschritte organisiert sind und wer an welcher Stelle prüft und freigibt. Ein konsequentes Vier-Augen-Prinzip und eine verbindliche menschliche Endkontrolle sind dabei die wirkungsvollsten Sicherungen – gerade dann, wenn Ergebnisse nach außen gehen oder in behördlichen und gerichtlichen Verfahren verwendet werden. Ebenso wichtig ist eine lückenlose, revisionsfreundliche Dokumentation: Welche Quellen lagen zugrunde? Welche Rechte wurden geklärt? Welche datenschutzrechtlichen Prüfungen wurden vorgenommen? Wer hat freigegeben? Solche Protokolle sind Gold wert – intern für die Qualitätssicherung und extern für die Nachweisführung gegenüber Gerichten und Aufsichtsbehörden.

 

In Behörden ist die klare Trennung von Assistenz und Entscheidung besonders wichtig. KI darf vorsortieren, strukturieren und Hinweise liefern. Die eigentliche Bewertung und Entscheidung muss jedoch beim Menschen verbleiben. Audit-Trails, also nachvollziehbare Prüf- und Bearbeitungsprotokolle, erhöhen die Rechtssicherheit erheblich und machen Entscheidungen transparent. Auch Unternehmen profitieren von dieser Struktur: Wenn Verantwortlichkeiten und Abläufe klar sind, sinkt das Risiko von Fehlentscheidungen und die Akzeptanz der neuen Werkzeuge im Team steigt.

 

Das Fazit lautet deshalb: Haftung bleibt – jedenfalls vorerst – menschlich. Wer KI strukturiert einbettet, Ergebnisse prüft und Verantwortlichkeiten klärt, reduziert die Risiken aus Urheber- und Datenschutzrecht spürbar und schützt zugleich Betroffene wie das eigene Unternehmen.

 

Dieser Blog-Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten Fragen oder Anliegen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt.




weiter