10.04.2024 von Bianca Dlugosch

Haben Arbeitnehmer Anspruch auf Entschädigung für nicht genommenen Jahresurlaub? Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs.

In einer Entscheidung aus dem Arbeitsrecht vom 18. Januar 2024 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) unter dem Aktenzeichen C-218/22 ein Urteil gefällt, das die Rechte von Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst stärkt. Im Kern ging es in dem Fall um die Frage, ob ein Arbeitnehmer, der auf eigenen Wunsch aus dem öffentlichen Dienst ausscheidet, Anspruch auf eine finanzielle Vergütung für nicht genommenen Jahresurlaub hat. Die Anwaltskanzlei Bauer & Kollegen aus Brühl wirft einen Blick auf den Fall und das Urteil.

Hintergrund des Falls

Der Fall betraf einen italienischen Arbeitnehmer, der von Februar 1992 bis Oktober 2016 als Verwaltungsleiter bei der italienischen Gemeinde Copertino tätig war. Bei seinem Ausscheiden aus dem Dienst, um in den vorzeitigen Ruhestand zu treten, forderte er eine finanzielle Vergütung für die während seines Arbeitsverhältnisses nicht genommenen 79 Tage bezahlten Jahresurlaubs. Die Gemeinde Copertino wies diese Forderung mit Verweis auf nationale Rechtsvorschriften zurück, die eine solche Vergütung im Falle der Eigenkündigung verboten. Der Streitfall wurde letztendlich dem EuGH zur Prüfung vorgelegt.

Entscheidung des Gerichts

Der EuGH entschied, dass das Unionsrecht nationalen Regelungen entgegensteht, die es verbieten, dem Arbeitnehmer eine finanzielle Vergütung für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub zu zahlen, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis auf eigenen Wunsch beendet. Der Gerichtshof hob hervor, dass der Anspruch der Arbeitnehmer auf bezahlten Jahresurlaub sowie die entsprechende finanzielle Vergütung für nicht genommenen Urlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht rein wirtschaftlichen Überlegungen, wie der Eindämmung öffentlicher Ausgaben, untergeordnet werden darf.

Interessant ist auch die Feststellung des Gerichts, dass der Arbeitgeber nachweisen muss, dass er den Arbeitnehmer tatsächlich in die Lage versetzt hat, seinen Jahresurlaub zu nehmen. Dies stärkt die Position des Arbeitnehmers, da es nicht ausreicht, dass der Arbeitgeber lediglich die Möglichkeit zum Urlaub anbietet; er muss aktiv dazu beitragen, dass der Arbeitnehmer seinen Urlaubsanspruch auch realisieren kann.
Für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst bedeutet diese Entscheidung eine Stärkung ihrer Rechte im Kontext des vorzeitigen Ruhestands. Es wird deutlich, dass die finanziellen Überlegungen von Arbeitgebern die grundlegenden Rechte der Arbeitnehmer nicht einschränken dürfen.

Die Anwaltskanzlei Bauer & Kollegen aus Brühl steht Ihnen gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Unser erfahrenes Team von Anwälten kann Ihnen helfen, die Auswirkungen dieses Urteils aus dem Arbeitsrecht zu verstehen und Sie bei rechtlichen Fragen unterstützen.

 

 

Dieser Blog-Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei spezifischen Fragen oder Anliegen sollten Sie sich an einen qualifizierten Rechtsanwalt wenden.
Quelle der Entscheidung: Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 18.01.2024, oder: Direktlink zur Entscheidung des Gerichtes.




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