13.04.2025 von Sven M. Bauer

Eigenbedarfskündigung unwirksam? Fall eines unkonkreten Umzugsplans

Am 20. Dezember 2024 entschied das Amtsgericht Hamburg (Aktenzeichen: 49 C 154/24) über die Wirksamkeit einer Eigenbedarfskündigung, die auf den geplanten Umzug der Tochter des Vermieters nach Hamburg gestützt war. Der Fall wirft interessante Fragen zur Zulässigkeit von Eigenbedarfskündigungen auf, insbesondere wenn der Eigenbedarf noch nicht konkretisiert ist. In diesem Blogartikel der Kanzlei Bauer & Kollegen möchten wir Ihnen den Hintergrund des Falles und die Entscheidung des Gerichts ausführlich erläutern.

 

Unkonkreter Eigenbedarf: Hintergrund und Konfliktpunkte des Falles

Im Mittelpunkt des Falles stand ein Vermieter, der eine Wohnung in Hamburg besaß und diese an einen Mieter vermietet hatte. Der Vermieter kündigte dem Mieter mit der Begründung, dass seine Tochter, die derzeit in Schweden lebt, nach Beendigung ihrer Ausbildung nach Hamburg ziehen wolle. Die Tochter hatte sich bereits auf mehrere Jobangebote in Hamburg beworben und plante, ihren Lebensmittelpunkt dorthin zu verlegen.

 

Der Mieter widersprach der Kündigung und argumentierte, dass der Eigenbedarf der Tochter nicht konkret genug sei, um eine Kündigung zu rechtfertigen. Er führte an, dass die Tochter des Vermieters noch keinen Job in Hamburg gefunden habe und somit unklar sei, ob sie tatsächlich nach Hamburg ziehen werde. Zudem habe die Tochter die Wohnung in Hamburg nie besichtigt, was Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Eigenbedarfs aufkommen ließ.

 

Der Vermieter hingegen betonte, dass seine Tochter fest entschlossen sei, nach Hamburg zu ziehen, sobald sie eine passende Arbeitsstelle gefunden habe. Er argumentierte, dass die Kündigung notwendig sei, um seiner Tochter die Möglichkeit zu geben, nach Abschluss ihrer Ausbildung schnellstmöglich nach Hamburg zu ziehen und dort ihren neuen Lebensabschnitt zu beginnen.

 

Gerichtliche Bewertung: Entscheidung im Kontext unklarer Zukunftspläne

Das Amtsgericht Hamburg entschied zugunsten des Mieters und erklärte die Eigenbedarfskündigung für unwirksam. Das Gericht stellte fest, dass es sich bei der Kündigung um eine unzulässige Vorratskündigung handelte. Eine Vorratskündigung liegt vor, wenn der Eigenbedarf noch nicht konkret genug ist und lediglich auf zukünftige, ungewisse Ereignisse gestützt wird.

 

Das Gericht führte aus, dass der Eigenbedarf der Tochter des Vermieters zum Zeitpunkt der Kündigung nicht hinreichend konkretisiert war. Es war unklar, ob die Tochter tatsächlich eine passende Arbeitsstelle in Hamburg finden würde und ob sie dann auch tatsächlich nach Hamburg ziehen würde. Die Tatsache, dass die Tochter die Wohnung nie besichtigt hatte, wertete das Gericht als weiteres Indiz dafür, dass der Eigenbedarf nicht ernsthaft und konkret war.

 

Das Gericht betonte, dass eine Eigenbedarfskündigung nur dann wirksam ist, wenn der Eigenbedarf zum Zeitpunkt der Kündigung bereits konkret und sicher absehbar ist. In diesem Fall war dies jedoch nicht gegeben, da der Umzug der Tochter von mehreren ungewissen Faktoren abhing, wie dem Finden einer passenden Arbeitsstelle.

 

Zusammenfassend entschied das Amtsgericht Hamburg, dass die Eigenbedarfskündigung unwirksam war, da sie auf ungewissen zukünftigen Ereignissen beruhte und somit eine unzulässige Vorratskündigung darstellte. Der Vermieter musste die Kosten des Rechtsstreits tragen und der Mieter konnte in der Wohnung bleiben.

 

Fazit

Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, dass ein Eigenbedarf konkret und sicher absehbar sein muss, um eine Kündigung zu rechtfertigen. Vermieter sollten daher sorgfältig prüfen, ob der Eigenbedarf tatsächlich besteht und hinreichend konkretisiert ist, bevor sie eine Kündigung aussprechen.

 

Die Anwaltskanzlei Bauer & Kollegen aus Brühl steht Ihnen gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Unser erfahrenes Team von Anwälten kann Ihnen helfen, die Auswirkungen dieser Entscheidung aus dem Mietrecht zu verstehen und Sie bei rechtlichen Fragen unterstützen.

Dieser Blog-Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei spezifischen Fragen oder Anliegen sollten Sie sich an einen qualifizierten Rechtsanwalt wenden.

 

Quelle der Entscheidung: Entscheidung des Amtsgericht Hamburg vom 20. Dezember 2024, oder: Direktlink zur Entscheidung des Gerichtes.




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