02.05.2024 von Bianca Dlugosch
E-Scooter und Alkohol am Steuer: OLG Braunschweig bestätigt harte Linie
Ein Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 30. November 2023 unter dem Aktenzeichen 1 ORs 33/23 bekräftigt die strenge Linie der deutschen Rechtsprechung in Bezug auf Trunkenheitsfahrten und die Frage der Fahreignung. Im Kern des Falles stand die Frage, ob das Führen eines E-Scooters unter erheblicher Alkoholeinwirkung die Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich ziehen muss. Analyse der Anwaltskanzlei Bauer & Kollegen aus Brühl.
Fallhintergrund: Trunkenheitsfahrt mit weitreichenden Konsequenzen
Der Fall drehte sich um einen Vorfall in Göttingen, bei dem ein Mann mit einem Blutalkoholwert von 1,83 Promille auf einem E-Scooter unterwegs war. Das Amtsgericht verurteilte ihn zwar wegen Trunkenheit im Verkehr, verzichtete jedoch auf die Entziehung der Fahrerlaubnis mit der Begründung, der Angeklagte sei „nur“ mit einem E-Scooter gefahren und habe lediglich eine kurze Strecke zurückgelegt. Die Staatsanwaltschaft legte gegen dieses Urteil Sprungrevision ein, da sie eine solche Differenzierung als nicht vereinbar mit der gesetzgeberischen Wertung ansah.
Entscheidung des Gerichts: E-Scooter als Kraftfahrzeug
Das Oberlandesgericht Braunschweig folgte der Argumentation der Staatsanwaltschaft und hob die erstinstanzliche Entscheidung auf. Es betonte, dass ein E-Scooter ein Kraftfahrzeug im Sinne des Strafgesetzbuches darstellt und die Regelvermutung für die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen dementsprechend greift. Das Gericht fand keine besonderen Umstände, die eine Ausnahme von dieser Regelvermutung rechtfertigten. Es verwies darauf, dass die Verkehrsgefährdung durch alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit unabhängig vom Fahrzeugtyp bestehe und die Sicherheit im Straßenverkehr höchste Priorität habe.
Schlussfolgerung und Ausblick: Keine milderen Maßstäbe für E-Scooter
Die Entscheidung des OLG Braunschweig unterstreicht, dass für die Beurteilung einer Trunkenheitsfahrt keine milderen Maßstäbe anzulegen sind, wenn statt eines Autos ein E-Scooter geführt wurde. Sie verdeutlicht die Notwendigkeit, im Straßenverkehr verantwortungsvoll und nüchtern zu agieren, um die eigene und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.
Die Anwaltskanzlei Bauer & Kollegen aus Brühl steht Ihnen gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Unser erfahrenes Team von Anwälten kann Ihnen helfen, die Auswirkungen dieses Urteils aus dem Verkehrsrecht zu verstehen und Sie bei rechtlichen Fragen unterstützen.
Dieser Blog-Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei spezifischen Fragen oder Anliegen sollten Sie sich an einen qualifizierten Rechtsanwalt wenden.
Quelle der Entscheidung: Urteil des Oberlandesgericht Braunschweig vom 30.11.2023, oder: Direktlink zur Entscheidung des Gerichtes.