21.09.2023 von Bianca Dlugosch

Die rechtlichen Hürden einer Covid-19-Infektion als Arbeitsunfall: Einblicke in ein Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe

Die Covid-19-Pandemie hat nicht nur das gesellschaftliche Leben, sondern auch die Arbeitswelt nachhaltig verändert. Ein besonders interessanter und rechtlich komplexer Aspekt dabei ist die Frage, ob eine Covid-19-Infektion als Arbeitsunfall anerkannt werden kann. Ein Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 13.06.2023 (Aktenzeichen S 11 U 2168/22) gibt hierzu wichtige Hinweise. In diesem Blog-Artikel möchten wir die wesentlichen Punkte des Urteils erläutern und die rechtlichen Voraussetzungen für die Anerkennung einer Covid-19-Infektion als Arbeitsunfall darstellen.

Der Hintergrund des Falls

Ende 2020 erkrankte ein Montierer, der bei einem Maschinenbauer in Baden-Württemberg beschäftigt war, an Corona. Er war in einer Abteilung tätig, in der es zu mehreren Infektionsfällen gekommen war.
Er beantragte die Anerkennung der Infektion als Arbeitsunfall bei der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese lehnte den Antrag ab, da nicht nachgewiesen werden konnte, dass die Infektion im direkten Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stand. Daraufhin klagte der Montierer vor dem Sozialgericht Karlsruhe.

Das Urteil

Das Sozialgericht Karlsruhe entschied gegen den Kläger. Dies wurde damit begründet, dass eine Anerkennung der Corona-Infektion als Arbeitsunfall den Nachweis voraussetzt, dass die Infektion am Arbeitsplatz erfolgte.
Hierfür muss laut dem Gericht eine sogenannte “Indexperson” vorhanden sein, welche im unmittelbaren Tätigkeitsumfeld des Erkrankten nachweislich infiziert war. Ohne eine solche Person sei der Nachweis, dass die Infektion am Arbeitsplatz stattgefunden hat, nicht möglich. Da der Kläger keine solche Indexperson benennen konnte, wurde die Klage abgewiesen.

Was bedeutet das für Arbeitnehmer?

Arbeitnehmer sollten sich bewusst sein, dass die Anerkennung einer Covid-19-Infektion als Arbeitsunfall nicht einfach ist. Es bedarf konkreter Nachweise und die Hürden sind hoch. Wer sich auf der Arbeit infiziert hat, sollte daher alle relevanten Informationen sammeln und dokumentieren.
Da eine Covid-19-Infektion nicht mehr zu so großen Einschränkungen führt, wie zu der Zeit als der Fall geschah, ist hier insbesondere der informative Wert über diesen Fall hervorzuheben.

Fazit

Das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe verdeutlicht die hohen Anforderungen an die Anerkennung einer Covid-19-Infektion als Arbeitsunfall. Ein Schlüsselaspekt ist die Notwendigkeit einer nachweislich infizierten „Indexperson“ im Arbeitsumfeld des Erkrankten. Ohne einen solchen Nachweis ist die Anerkennung als Arbeitsunfall nahezu ausgeschlossen.

Für Arbeitnehmer bedeutet dies, dass sie konkrete Beweise für eine Infektion am Arbeitsplatz sammeln und dokumentieren sollten.
Wir stehen Ihnen gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Unser erfahrenes Team von Anwälten kann Ihnen helfen, die Auswirkungen dieses Urteils zu verstehen und Sie bei allen rechtlichen Fragen zu unterstützen. Anwaltskanzlei Bauer & Kollegen

 

Dieser Blog-Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei spezifischen Fragen oder Anliegen sollten Sie sich an einen qualifizierten Rechtsanwalt wenden.
Quelle der Entscheidung: Entscheidung des Sozialgericht Karlsruhe vom 13.06.2023, oder: Direktlink zur Entscheidung des Gerichtes.




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