16.09.2024 von Sven M. Bauer
E-Scooter: Wer zahlt für falsch geparkte Fahrzeuge?
E-Scooter erfreuen sich in deutschen Städten immer größerer Beliebtheit. Sie sind praktisch, um schnell kurze Strecken zu überwinden. Doch was passiert, wenn diese Fahrzeuge falsch abgestellt werden und andere Verkehrsteilnehmer behindern? In unserem vorherigen Blogartikel (Link) haben wir bereits die allgemeinen Regeln und Pflichten beim Abstellen von E-Scootern erläutert. Heute möchten wir uns einem spezifischen Fall widmen, der vom Verwaltungsgericht Frankfurt am Main entschieden wurde (Aktenzeichen: 12 K 138/24.F, Urteil vom 02. Juli 2024). Dieser Fall zeigt anschaulich, welche Konsequenzen ein falsch abgestellter E-Scooter haben kann.
Der Fall: E-Scooter auf taktilem Bodenleitsystem abgestellt
Die Klägerin, ein in München ansässiges Unternehmen, vermietet bundesweit E-Scooter. Diese Roller werden in verschiedenen Stadtgebieten platziert und können über eine Smartphone-App angemietet und nach Nutzung abgestellt werden. Im September 2023 stellte eine Hilfspolizeikraft der Stadt Frankfurt fest, dass ein E-Scooter des Unternehmens in der Goethestraße auf dem Gehweg abgestellt war – und zwar auf einem taktilen Bodenleitsystem, das blinden und sehbehinderten Menschen zur Orientierung dient.
Maßnahmen der Stadt Frankfurt und Reaktion des Unternehmens
Ein Bediensteter der Stadt Frankfurt setzte den E-Scooter um und stellte ihn an einem sichereren Ort ab. Für diese Maßnahme erhielt das Unternehmen einen Kostenbescheid in Höhe von 74 Euro. Das Unternehmen klagte gegen diesen Bescheid und argumentierte, dass es keine Rechtsgrundlage für die Erhebung der Kosten gebe und die Höhe der Gebühr unverhältnismäßig sei. Sie verwiesen darauf, dass das Umsetzen des Scooters nur wenige Sekunden in Anspruch genommen hatte und in anderen Städten geringere Gebühren anfallen würden.
Die Beklagte, die Stadt Frankfurt, hielt dagegen, dass die Gebühr auf einer klaren rechtlichen Grundlage basiere und die Maßnahme notwendig war, um die Beeinträchtigung anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern. Es wurde zudem argumentiert, dass die Klägerin als Eigentümerin des E-Scooters für dessen ordnungsgemäße Abstellung verantwortlich sei.
Entscheidung des Gerichtes
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main wies die Klage der Anbieterin ab und bestätigte die Rechtmäßigkeit des Kostenbescheids. Das Gericht stellte klar, dass das Abstellen des E-Scooters auf dem Gehweg das Rücksichtnahmegebot der Straßenverkehrsordnung verletze. Insbesondere die Blockierung des taktilen Bodenleitsystems stelle eine erhebliche Behinderung und Gefährdung für blinde und sehbehinderte Menschen dar.
Das Gericht führte aus, dass die Anbieterin als Zustandsverantwortliche für den E-Scooter die Kosten der Umsetzungsmaßnahme zu tragen habe. Da die Nutzer des Scooters nicht ohne größeren Verwaltungsaufwand ermittelt werden könnten, sei es sachgerecht, die Anbieterin zur Kostentragung heranzuziehen. Die Mindestgebühr von 74 Euro decke nicht nur die eigentliche Umsetzungsmaßnahme, sondern auch den administrativen Aufwand der Stadt ab. Dies umfasse die Prüfung der Sachlage, die Entscheidung über die Umsetzung, die Durchführung der Maßnahme sowie die Dokumentation des gesamten Vorgangs.
Die Argumente der Anbieterin, dass in anderen Städten geringere Gebühren erhoben werden, ließ das Gericht nicht gelten. Es betonte die föderale Struktur Deutschlands, die unterschiedliche Gebührenordnungen in den Bundesländern zulasse. Auch der Einwand, dass der E-Scooter leicht zu verschieben sei und daher die Gebühr unverhältnismäßig hoch sei, überzeugte das Gericht nicht. Es stellte fest, dass das Gewicht des Scooters und der Rollwiderstand einen erheblichen Kraftaufwand erforderten, was die Gebühr rechtfertige.
Fazit
Dieses Gerichtsurteil verdeutlicht, dass E-Scooter-Unternehmen eine Verantwortung tragen, wenn es um das sichere und regelkonforme Abstellen ihrer Fahrzeuge geht. Falsch abgestellte E-Scooter können nicht nur eine ärgerliche Behinderung darstellen, sondern auch zu rechtlichen und finanziellen Konsequenzen führen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt zeigt, dass Städte und Gemeinden berechtigt sind, Maßnahmen zu ergreifen und Kosten zu erheben, um die Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum zu gewährleisten.
Für Nutzer von E-Scootern bedeutet dies, dass sie sich ihrer Verantwortung bewusst sein sollten, die Fahrzeuge ordnungsgemäß abzustellen. E-Scooter-Unternehmen sollten zudem sicherstellen, dass ihre Geschäftspraktiken und Vertragsgestaltungen solche Situationen präventiv berücksichtigen.
Sollten Sie Fragen oder rechtliche Anliegen bezüglich der Nutzung und des Abstellens von E-Scootern haben, steht Ihnen die Kanzlei Bauer & Kollegen aus Brühl gerne zur Verfügung. Unser erfahrenes Team von Anwälten unterstützt Sie kompetent und zuverlässig bei allen rechtlichen Fragen rund um Themen wie dieses.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei spezifischen Fragen oder Anliegen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt.
Quelle der Entscheidung: Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 02. Juli 2024, oder: Direktlink zur Entscheidung des Gerichtes.