15.04.2026 von Sven M. Bauer

Alkohol am Steuer: ein rechtlicher Überblick

Wer mit Alkohol am Steuer erwischt wird, sieht sich schnell mit einer Reihe von Vorwürfen und Maßnahmen konfrontiert, deren Tragweite auf den ersten Blick kaum zu überblicken ist. Je nach Promillewert, Fahrverhalten und Umständen kann es bei einem Bußgeld und Fahrverbot bleiben, ebenso gut kann aber auch ein Strafverfahren mit Entziehung der Fahrerlaubnis, MPU und Regress der Versicherung drohen. Dieser Beitrag der Anwaltskanzlei Bauer und Kollegen aus Brühl gibt einen praxisnahen Überblick über die wichtigsten Promillegrenzen, die Abgrenzung von Ordnungswidrigkeit und Straftat, den typischen Verfahrensablauf sowie die Folgen für Führerschein, MPU und Versicherung.

 

1. Warum Alkohol am Steuer rechtlich und tatsächlich so ernst genommen wird

Alkohol am Steuer ist kein bloßes „Verkehrsdelikt“, sondern ein Thema mit erheblicher rechtlicher und menschlicher Tragweite. Der Gesetzgeber behandelt Alkoholfahrten deshalb besonders streng, weil bereits geringe Mengen Alkohol die Reaktionsfähigkeit, Aufmerksamkeit, Wahrnehmung und Risikoeinschätzung beeinträchtigen können. Für andere Verkehrsteilnehmer entsteht dadurch ein erhebliches Gefahrenpotenzial.

 

Rechtlich ist zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zu unterscheiden. Schon ab bestimmten Promillewerten drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote. Kommen alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, ein Unfall oder eine konkrete Gefährdung hinzu, kann aus dem Vorwurf schnell eine Straftat werden. Dann stehen nicht nur Geld- oder Freiheitsstrafen im Raum, sondern regelmäßig auch die Entziehung der Fahrerlaubnis.

 

Für Betroffene ist wichtig: Alkohol am Steuer betrifft oft nicht nur das Verkehrsrecht, sondern auch das Strafrecht, das Fahrerlaubnisrecht und im Ernstfall sogar das Versicherungsrecht. Wer mit einem entsprechenden Vorwurf konfrontiert ist, sollte die Sache daher keinesfalls unterschätzen.

 

2. Wann Alkohol am Steuer „nur“ eine Ordnungswidrigkeit ist

Nicht jede Alkoholfahrt ist automatisch eine Straftat. In vielen Fällen liegt zunächst eine Ordnungswidrigkeit vor. Maßgeblich ist dabei vor allem die 0,5-Promille-Grenze nach § 24a StVG. Wer ein Kraftfahrzeug mit 0,5 Promille oder mehr im Blut oder 0,25 mg/l Atemalkohol führt, begeht grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit, auch wenn keine Fahrfehler oder Ausfallerscheinungen festgestellt werden.

 

Beim ersten Verstoß drohen in der Regel 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Bei wiederholten Verstößen steigen die Sanktionen deutlich an. Bereits deshalb kann es sinnvoll sein, einen Bußgeldbescheid anwaltlich prüfen zu lassen.

 

Eine besondere Regel gilt für Fahranfänger in der Probezeit und für Fahrer unter 21 Jahren: Für sie gilt die 0,0-Promille-Grenze. Schon ein Verstoß gegen dieses Alkoholverbot kann ein Bußgeld, einen Punkt in Flensburg, die Verlängerung der Probezeit und die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich ziehen.

 

Wichtig ist außerdem: Auch wenn ein Fall zunächst „nur“ als Ordnungswidrigkeit erscheint, kann sich die rechtliche Bewertung ändern, wenn weitere Umstände hinzukommen, etwa ein Unfall, auffällige Fahrweise oder alkoholbedingte Ausfallerscheinungen.

 

3. Welche Rolle Promillewert, Ausfallerscheinungen und Gefährdung für die Strafbarkeit spielen

Ob aus einer Alkoholfahrt eine Straftat wird, hängt nicht allein vom Promillewert ab. Entscheidend sind auch das konkrete Fahrverhalten und mögliche Gefährdungen. Juristisch wird zwischen relativer und absoluter Fahruntüchtigkeit unterschieden.

 

Von relativer Fahruntüchtigkeit spricht man in der Regel ab etwa 0,3 Promille, wenn zusätzliche alkoholbedingte Auffälligkeiten vorliegen. Dazu können etwa Schlangenlinienfahren, Rotlichtverstöße, verlangsamte Reaktionen, ein Unfall oder körperliche Ausfallerscheinungen wie lallende Sprache oder Gleichgewichtsprobleme gehören. In solchen Fällen kann bereits ab 0,3 Promille eine Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB oder sogar wegen Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB in Betracht kommen.

 

Ab 1,1 Promille liegt bei Kraftfahrzeugführern die sogenannte absolute Fahruntüchtigkeit vor. Dann geht das Gesetz davon aus, dass niemand mehr sicher ein Fahrzeug führen kann. Zusätzliche Ausfallerscheinungen müssen in diesem Bereich nicht mehr nachgewiesen werden. Die Folge ist regelmäßig ein Strafverfahren.

 

Kommt es unter Alkoholeinfluss zu einer konkreten Gefährdung anderer Menschen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert, kann der Vorwurf noch schwerer wiegen. Dann drohen empfindliche Geldstrafen oder Freiheitsstrafen sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis.

 

4. Ordnungswidrigkeit oder Straftat: Wo für Betroffene der entscheidende Unterschied liegt

Für Betroffene ist der Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat erheblich. Bei einer Ordnungswidrigkeit geht es in erster Linie um Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Bei einer Straftat stehen dagegen strafrechtliche Konsequenzen im Vordergrund, etwa eine Geldstrafe in Tagessätzen oder in schwereren Fällen sogar eine Freiheitsstrafe.

 

Noch bedeutsamer ist oft die Frage der Fahrerlaubnis. Während bei einer Ordnungswidrigkeit meist „nur“ ein befristetes Fahrverbot verhängt wird, droht bei einer Straftat häufig die Entziehung der Fahrerlaubnis. Das bedeutet: Der Führerschein wird nicht nur vorübergehend abgegeben, sondern die Fahrerlaubnis selbst erlischt. Nach Ablauf einer Sperrfrist muss sie neu beantragt werden.

 

Hinzu kommen mögliche Folgen im Alltag und im Beruf. Wer beruflich auf den Führerschein angewiesen ist, kann durch eine Entziehung der Fahrerlaubnis besonders hart getroffen werden. Auch Einträge im Fahreignungsregister oder im Führungszeugnis können je nach Einzelfall weitere Nachteile mit sich bringen.

 

Nicht zu unterschätzen sind außerdem die versicherungsrechtlichen Folgen. Verursacht jemand unter Alkoholeinfluss einen Unfall, kann die Kfz-Haftpflichtversicherung zwar zunächst den Schaden des Unfallgegners regulieren, aber anschließend Regress beim Versicherungsnehmer nehmen. In der Kaskoversicherung drohen zudem Leistungskürzungen oder vollständige Leistungsverweigerung.

 

5. So läuft ein Verfahren wegen Alkohol am Steuer in der Praxis meist ab

In vielen Fällen beginnt alles mit einer Verkehrskontrolle oder einem Unfall. Die Polizei achtet dabei auf typische Hinweise wie Alkoholgeruch, gerötete Augen, unsichere Fahrweise oder verwaschene Sprache. Häufig wird ein Atemalkoholtest angeboten. Dieser ist in der Kontrolle regelmäßig freiwillig. Ergibt sich jedoch ein hinreichender Verdacht auf eine Alkoholfahrt, kann zur Beweissicherung eine Blutentnahme angeordnet werden.

 

Auf Grundlage des gemessenen Alkoholwerts und der sonstigen Umstände entscheidet sich, ob ein Bußgeldverfahren oder ein Strafverfahren eingeleitet wird. Bei einer Ordnungswidrigkeit erhalten Betroffene in der Regel später einen Bußgeldbescheid. Gegen diesen kann innerhalb der gesetzlichen Frist Einspruch eingelegt werden.

 

Bei einer Straftat folgt meist ein Ermittlungsverfahren. Die Staatsanwaltschaft prüft den Sachverhalt und kann das Verfahren einstellen, einen Strafbefehl beantragen oder Anklage erheben. Gerade in Strafsachen sollte frühzeitig anwaltlicher Rat eingeholt werden. Denn häufig geht es nicht nur um die Frage, ob überhaupt eine Verurteilung erfolgt, sondern auch um die Höhe der Strafe, die Dauer einer Sperrfrist und die Zukunft der Fahrerlaubnis.

 

Wichtig für Betroffene: Gegenüber Polizei und Ermittlungsbehörden besteht grundsätzlich ein Aussageverweigerungsrecht. Unüberlegte Angaben zur Trinkmenge, zum Trinkzeitpunkt oder zum Fahrverhalten können später erhebliche Nachteile mit sich bringen. Sie haben das Recht zu schweigen.

 

6. Praktische Folgen: MPU, Führerschein, Versicherung und was Betroffene jetzt beachten sollten

Die unmittelbare Strafe ist oft nur ein Teil des Problems. Besonders belastend sind häufig die Folgemaßnahmen. Dazu zählt vor allem die medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz MPU. Sie wird insbesondere bei hohen Promillewerten, wiederholten Alkoholfahrten oder sonstigen Eignungszweifeln angeordnet. Spätestens ab 1,6 Promille ist eine MPU regelmäßig zu erwarten. In bestimmten Fällen kann sie auch schon darunter verlangt werden.

 

Wer seinen Führerschein zurückerlangen möchte, sollte sich frühzeitig mit den Anforderungen der Fahrerlaubnisbehörde auseinandersetzen. Je nach Fall können Abstinenznachweise, verkehrspsychologische Maßnahmen oder eine intensive Vorbereitung auf die MPU sinnvoll oder notwendig sein.

 

Auch die finanzielle Seite ist erheblich. Neben Bußgeldern oder Geldstrafen können Kosten für Abschleppen, Blutentnahme, Gerichtsverfahren, anwaltliche Vertretung, Neuerteilung der Fahrerlaubnis und MPU-Vorbereitung entstehen. Nach einem Unfall kommen mögliche Regressforderungen der Versicherung oder der Verlust des Kaskoschutzes hinzu.

 

Für Betroffene gilt deshalb: Wer einen Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder eine Vorladung wegen Alkohol am Steuer erhält, sollte den Fall möglichst früh rechtlich prüfen lassen. Gerade im Verkehrs- und Strafrecht hängt viel von den Details des Einzelfalls ab, etwa von Messwerten, Verfahrensfehlern, Ausfallerscheinungen oder der Frage, ob eine Entziehung der Fahrerlaubnis wirklich gerechtfertigt ist.

 

Die Anwaltskanzlei Bauer und Kollegen aus Brühl steht Ihnen gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Mit langjähriger Erfahrung im Verkehrs- und Strafrecht unterstützen wir Sie dabei, Ihre Situation realistisch einzuschätzen, und beantworten Ihre rechtlichen Fragen rund um das Thema Alkohol am Steuer.

 

Dieser Blogartikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten Fragen oder individuellen Anliegen wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Rechtsanwältin oder einen qualifizierten Rechtsanwalt.




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