11.05.2017 von Bianca Dlugosch

Nach BGH-Urteil: Verbraucherschützer machen Bausparern etwas Hoffnung

Mehr als eine Viertelmillion Bausparverträge wurden seit 2015 durch die Bausparkassen gekündigt. Grund hierfür war, dass die Sparer lieber Guthabenzinsen haben wollen, anstatt ein Darlehen bei der Bank abzurufen. Dies wurde den Banken zu teuer. Die Kündigungen sind lt. BGH rechtmäßig. Nach unserer Kenntnis machen selbst die Vertreter von Verbraucherzentralen nunmehr den Bausparern Mut, dass nicht in allen Fällen die Kündigungen wirksam sind. Bestimmte Bonusverträge, bei denen Kunden neben Guthabenzinsen noch eine Extrazahlung bekommen, könnten aus dem pauschalen Anwendungsbereich des Urteils herausfallen. Daher müssten wohl mehrere tausend Kündigungen zurückgenommen werden.

Verglichen mit der Gesamtzahl der gekündigten Altverträge – schätzungsweise mehr als 250.000 – wäre das nur ein Bruchteil. Bei Bausparverträgen gibt es eine Sparphase und eine Darlehensphase. Hat ein Bausparer genug Geld angespart, ist der Vertrag zuteilungsreif. Der Bausparer kann dann ein relativ niedrig verzinstes Darlehen abrufen. Wegen der von der Europäischen Zentralbank vorgegebenen Niedrigzinsphase sind klassische Kredite heutzutage aber oft billiger zu haben als normale Bauspardarlehen außerhalb eines Bausparvertrages. Daher verzichten viele Sparer auf das Abrufrecht und kassieren stattdessen lieber weiter Guthabenzinsen von zumeist rund 3 %.

Das wiederum setzte die Bausparkassen seinerzeit unter Druck, so dass diese ab 2015 massenhaft Altverträge gekündigt haben, die seit mehr als 10 Jahren zuteilungsreif waren. Lt. BGH sind die Kündigungen rechtmäßig. Nach Veröffentlichung des schriftlichen Urteils wies die Verbraucherzentrale jedoch darauf hin, dass das Kündigungsrecht lt. BGH-Urteil nur „für den Regelfall“ anwendbar sei. Für bestimmte Bonusverträge deute der BGH an, dass die Rechtslage anders zu bewerten sei. Bei Bonusverträgen bekommt der Kunde eine Prämie, z. B. wenn dieser lange spart. Dadurch wollen die Bausparkassen sicherstellen, dass die Kunden ihr Guthaben nicht plötzlich abheben.

Lt. BGH-Urteil ist in solchen Fällen nicht der Zeitpunkt der Zuteilungsreife, sondern die Erlangung des Bonus entscheidend. Das bedeutet, dass 10 Jahre nach diesem Zeitpunkt gekündigt werden darf. Weiterhin bedeutet dies, dass nun doch ein Teil der Kündigungen rechtswidrig war, weil sie zu früh ausgesprochen wurden. Demnach würde sich der rechtmäßige Zeitpunkt der Kündigung um einige Jahre verschieben. Die betroffenen Bausparer könnten dadurch dann doch noch hohe Guthabenzinsen erhalten.




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