Zivil- und Vertragsrecht
Gute Verträge schaffen Klarheit, geben Sicherheit und ermöglichen eine verlässliche Zusammenarbeit. Wir begleiten Unternehmen, Start-ups, Gesellschafter, Investoren und Privatpersonen bei der Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen – von der ersten Idee über den Abschluss bis zur Umsetzung im laufenden Geschäft oder Projekt.
Im Mittelpunkt stehen verständliche und praxistaugliche Regelungen zu Leistung, Vergütung, Haftung, Laufzeit, Kündigung und Konfliktlösung. Wir prüfen bestehende Vertragsverhältnisse, begleiten Vertragsverhandlungen und helfen dabei, wirtschaftliche oder persönliche Interessen rechtlich belastbar abzusichern. Das Entwickeln, Verhandeln und Prüfen von Verträgen gehört ebenso zur anwaltlichen Tätigkeit wie die Beratung zu bestehenden Vertragsbeziehungen und deren Anpassung.
Vertragsgestaltung und AGB
Ein Schwerpunkt liegt auf der Gestaltung und Überarbeitung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. AGB sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen bei Vertragsschluss stellt; individuell ausgehandelte Bedingungen fallen dagegen nicht unter das AGB-Recht. Wir entwickeln und prüfen AGB sowie Vertragsmuster für wiederkehrende Geschäftsbeziehungen – mit dem Anspruch, rechtliche Anforderungen und einen handhabbaren Geschäftsalltag in Einklang zu bringen.
Vertragliche Schnittstellen: Arbeit, Immobilie und Gesellschaft
Vertragsrecht ist häufig eng mit anderen Rechtsgebieten verbunden. Im Arbeitsrecht beraten wir insbesondere zu Arbeitsverträgen, Verträgen für Geschäftsführer und Führungskräfte, Vergütungs- und Versorgungsregelungen sowie zu Vereinbarungen bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Bereich Arbeitsrecht.
Bei Immobilien und Bauvorhaben sind Kauf-, Miet-, Bau-, Architekten- und sonstige projektbezogene Verträge zentrale Grundlagen für eine erfolgreiche Umsetzung. Wir begleiten die Gestaltung, Prüfung und Verhandlung solcher Vereinbarungen in ihrem jeweiligen rechtlichen und wirtschaftlichen Kontext. Weitere Informationen finden Sie im Bereich Immobilien- und Baurecht.
Im Gesellschaftsrecht betrifft die Vertragsgestaltung insbesondere Gesellschaftsverträge, Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen, Geschäftsführer- und Vorstandsverträge sowie Vereinbarungen im Zusammenhang mit Beteiligungen, Umstrukturierungen und Unternehmenstransaktionen. Gesellschaftsrechtliche und arbeitsrechtliche Fragestellungen sind in der anwaltlichen Vertragsberatung regelmäßig miteinander verbunden. Vertiefende Informationen finden Sie im Bereich Wirtschaftsrecht und Gesellschaftsrecht.
Verträge im Musik- und Sportrecht
Im Musikrecht müssen Verträge kreative Leistungen, wirtschaftliche Verwertung und die Zusammenarbeit der Beteiligten zusammenführen. Wir beraten bei Künstler-, Management-, Lizenz-, Produktions-, Verlags-, Veranstaltungs- und Kooperationsverträgen. Entscheidend sind dabei regelmäßig klare Vereinbarungen zu Nutzungsrechten, Vergütung, Abrechnung, Laufzeit, Exklusivität und Kündigung.
Auch im Sportrecht begleiten wir die Gestaltung und Prüfung von Verträgen zwischen Sportlerinnen und Sportlern, Vereinen, Trainern, Beratern, Veranstaltern, Sponsoren und Kooperationspartnern. Im Vordergrund stehen individuelle und praxistaugliche Regelungen zu Leistung, Vergütung, Vermarktung, Vertragsdauer und Vertragsbeendigung.
Zivilrecht: Forderungen, Kündigungen und Rückforderungen
Zivilrecht
Im allgemeinen Zivilrecht beraten wir zu Fragen aus dem Darlehensrecht, Mietrecht, Reiserecht, Nachbarrecht, Versicherungsrecht, Werkvertragsrecht, Dienstleistungsrecht und Kaufrecht. Die konkrete rechtliche Einordnung hängt stets vom jeweiligen Vertragsverhältnis, den getroffenen Vereinbarungen und dem zugrunde liegenden Sachverhalt ab.
Wir machen Forderungen außergerichtlich und gerichtlich geltend und unterstützen ebenso bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Dabei prüfen wir nicht nur die geltend gemachte Forderung, sondern auch mögliche Einwendungen, Einreden und die Wirksamkeit der zugrunde liegenden Vereinbarung. Bei Kündigungen klären wir Voraussetzungen, Fristen und Folgen der Vertragsbeendigung.