Wirtschaftsrecht

Wirtschaftsrecht ist das „Recht des Wirtschaftsverkehrs“: Es bündelt die privatrechtlichen Regeln, die das Handeln von Unternehmen untereinander und im Verhältnis zu Gesellschaftern, Kunden und Partnern prägen – ergänzt um internationale Bezüge und ausgewählte öffentlich-rechtliche Anforderungen. Für Sie bedeutet das: Wir begleiten Sie von der Gründung über Wachstum und Vertrieb bis zu Finanzierung, Transaktionen und Streitbeilegung.

Gesellschaftsrecht und Corporate Housekeeping

Ein Unternehmen entwickelt sich weiter – von der Gründung über Wachstum und neue Beteiligungen bis hin zu strukturellen Veränderungen. Wir beraten bei der Wahl und Gründung einer passenden Rechtsform, etwa einer GbR, GmbH, KG oder AG. Dabei berücksichtigen wir die jeweilige Unternehmensstruktur, Verantwortlichkeiten, Beteiligungsverhältnisse und die geplante Entwicklung des Unternehmens. Die Rechtsformwahl prägt insbesondere Haftung, Geschäftsführung, Kapitalausstattung und die Ausgestaltung von Beteiligungen.

Auch im laufenden Unternehmensalltag unterstützen wir bei den gesellschaftsrechtlichen Grundlagen: bei Satzungen und Gesellschaftervereinbarungen, Geschäftsführer- und Vorstandsverträgen, Gesellschafterbeschlüssen sowie bei Kapitalmaßnahmen, Umwandlungen und Restrukturierungen. Gerade klare, rechtlich zulässige und nachvollziehbar dokumentierte Regelungen helfen, spätere Unklarheiten und Konflikte zu vermeiden. Wo gesetzliche oder vertragliche Formvorgaben zu beachten sind, begleiten wir die Vorbereitung der erforderlichen Schritte sorgfältig.

Start-up-Beratung

Gerade in der Gründungsphase werden wichtige Weichen gestellt. Die Wahl der passenden Rechtsform, klare Absprachen zwischen den Beteiligten und frühzeitig geregelte Zuständigkeiten schaffen die Grundlage für die weitere Entwicklung. Die Rechtsformwahl betrifft unter anderem Haftung, Geschäftsführung, Kapital und die Ausgestaltung von Beteiligungen; sie muss deshalb an den konkreten Bedürfnissen des Unternehmens ausgerichtet werden.

Wir begleiten Start-ups und Gründungsteams bei allen rechtlichen Fragen und beraten in steuerrechtlichen Angelegenheiten mit Steuerberatern zusammen rund um die Unternehmensgründung. Zu unseren Aufgaben und Beratungsinhalten zählen insbesondere die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Gesellschaftervereinbarungen und Regelungen für die Zusammenarbeit im Team. Auch bei Verträgen mit Kunden, Kooperationspartnern, Dienstleistern oder Mitarbeitenden unterstützen wir dabei, die rechtlichen Grundlagen passend zum Geschäftsmodell zu gestalten.

Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf und Nachfolge

Wenn sich Eigentumsverhältnisse ändern oder ein Unternehmen übertragen werden soll, steht häufig mehr auf dem Spiel als nur ein Kaufpreis. Wir begleiten Käufer und Verkäufer bei der rechtlichen Strukturierung von Unternehmensverkäufen und -erwerben sowie bei der Vorbereitung einer Unternehmensnachfolge.

Je nach Vorhaben beraten wir zur Übertragung von Gesellschaftsanteilen im Rahmen eines Share Deals oder zur Übernahme einzelner Vermögenswerte und Geschäftsbereiche im Rahmen eines Asset Deals. Dazu gehören die rechtliche Prüfung wesentlicher Unterlagen im Rahmen einer Due Diligence, die Vorbereitung von Absichtserklärungen und Eckpunktepapiere sowie die Gestaltung und Verhandlung von Unternehmenskaufverträgen. Die rechtliche Begleitung von Due Diligence und Kaufvertragsgestaltung gehört zu den zentralen Tätigkeitsfeldern bei M&A-Transaktionen.

Wir unterstützen zudem bei Kaufpreisregelungen, Gewährleistungs- und Freistellungsvereinbarungen sowie bei den rechtlichen Fragen, die sich nach dem Vollzug einer Transaktion ergeben. Bei der Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen ist beispielsweise die notarielle Form zu beachten. Unser Anspruch ist es, komplexe Vorgänge verständlich einzuordnen und die nächsten Schritte gemeinsam mit Ihnen strukturiert vorzubereiten.

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