Wirtschaftsrecht

Das Wirtschaftsrecht erfasst von seinem Namen her sämtlich Wirtschaftsbelange. Rechtlich sind hierunter insbesondere die folgenden Punkte zu verstehen:

  • Vertragsgestaltung und AGB
  • Vertriebsrecht
  • (internationales) Kaufrecht, ROM I, II
  • Unternehmensnachfolge (M & A)
  • Gesellschaftsgründungen
  • Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern

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