Wirtschaftsrecht
Das Wirtschaftsrecht erfasst von seinem Namen her sämtlich Wirtschaftsbelange. Rechtlich sind hierunter insbesondere die folgenden Punkte zu verstehen:
- Vertragsgestaltung und AGB
- Vertriebsrecht
- (internationales) Kaufrecht, ROM I, II
- Unternehmensnachfolge (M & A)
- Gesellschaftsgründungen
- Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern