Bank- u. Kapitalmarktrecht

Bankrecht

Das Bankrecht betrifft die Rechtsbeziehungen zwischen Kreditinstituten und Kunden sowie der für den Bankensektor zuständigen staatlichen Institutionen wie Bankenaufsicht (BaFin/Deutsche Bundesbank), Zentralbanken und Kartellamt.

Bankverträge

Die Grundlage jeder Geschäftsbeziehung zwischen Bankinstitut und Kunden bildet ein Vertrag. Die Bank übernimmt darin für Ihre Kunden die Aufgabe der Verwahrung (Giro- oder Anlagekonto), Verwaltung (Vermögensverwaltung) und Beschaffung von Geld und anderem Vermögen (Kredite). Erfasst sind aber auch speziellere Verträge wie Factoring und Leasing. Den meisten dieser Verträge liegen Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGBen“) zugrunde. In einer Vielzahl von Fällen setzen wir hier den Hebel bei unserem Tätigwerden an. Viele, der von Banken verwendeten Klauseln, haben sich in der Vergangenheit als unwirksam herausgestellt, sodass Banken Leistungen zurück gewähren mussten.

Kreditvergabe

Bei der Kreditvergabe taucht häufig das Problem negativer Einträge bei der Schufa auf, die sich nur mittels Klage beseitigen lassen. Bei bestimmten Kreditgeschäften, wie dem Verbraucherkredit oder solchen zur Baufinanzierung privater Immobilien gelten besondere Regeln, insbesondere in Bezug auf Zinsen und Tilgung.

Probleme entstehen hier auch häufig in Zusammenhang mit Bürgschaften oder der Übernahme von Garantien. Lassen Sie sich von uns beraten, welche Stolperfallen hier lauern!

Zahlungsverkehr

Der elektronische Zahlungsverkehr öffnet Kriminellen viele Pforten, um an Ihr Geld zu kommen. Ob Kartenverlust, Skimming (heimliches Auslesen von Daten an Geldautomaten und Kartenlesegeräten) und Phishing (Abgreifen von Daten durch gefälschte eMails und Websites). Sind sie Opfer einer solchen Attacke geworden, lohnt es sich uns überprüfen zu lassen, ob Ihnen ggf. Schadenersatzansprüche zustehen.

Kapitalmarktrecht

Das Kapitalmarktrecht betrifft das Recht rund um die Betätigung am Kapitalmarkt. Gegenstand der Betätigung sind Ausgabe und Handel austauschbarer Finanzinstrumente wie z. B. Aktien, Anleihen/Renten, Pfandbriefe, Schuldscheine, Derivate, Optionsrechte etc. Eine Sonderstellung nehmen dabei Investmentfonds und Zertifikate ein, da diese mehrere – teils hochkomplexe – Finanzinstrumente in sich bündeln und einem breiten Anlegerpublikum zugänglich machen. Aufgrund der Komplexität der heutigen Anlageprodukte gelingt es oft nur einem Spezialisten auf diesem Gebiet, die Anlageprodukte zu durchschauen und entsprechende Gefahren zu erkennen sowie aufzuzeigen.

Zu diesem Bereich zählen auch strafbewährte Kursmanipulationen wie durch Insidergeschäfte oder Falschinformationen.
Schadensersatz bei fehlerhafter Anlageberatung

Anlagevermittler und Anlageberater haben sich das eigene überlege Wissen und die Komplexität der Materie in der Vergangenheit teilweise zu Nutze gemacht und ihre Kunden durch gezielte Fehl- oder Nichtinformation zu ebenso provisionsträchtigen wie risikoreichen Anlagen verleitet. Ein strenger Verbraucherschutz soll Sicherheit vor riskanten Entscheidungen bieten und räumt den Verbrauchern weitgehende Rechte ein.

Aufklärungspflichten sollen Falschberatungen verhindern.

Aufsichtsrecht

Versicherungen agieren wie Banken in einem hochregulierten Bereich, der stetig neue Anforderungen an die Geschäftsorganisation und die Vertriebswege stellt. Wirtschaftsprüfer und Aufsichtsbehörden geben hohe Standards vor, nach denen die Gesellschaften handeln sollen. Gesetzesinitiativen werden aus politischer Motivation heraus extrem schnell durch Gesetzgebungsverfahren gebracht und müssen von den Instituten in der Regel mit kurzer Übergangsfrist umgesetzt werden. Viele Gesellschaften haben hierzu neben ihrem Tagesgeschäft nicht die Ressourcen, die entsprechenden Anforderungen sauber zu analysieren und im eigenen Unternehmen zielgerichtet umzusetzen.
Wir helfen Ihrem Unternehmen dabei, rechtliche Anforderungen umzusetzen und sicherzustellen (Compliance)!

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