In Kooperation: Kanzlei für
Wirtschaftsrecht – Martin Weyer
Martin Weyer lebt in Köln und ist seit 1989 zugelassener Anwalt.
Zunächst war Herr Weyer als Bankjurist bei der Renault Bank beschäftigt, bevor er die Stelle des stellvertretenden Justiziars der Renault Crédit International Banque S.A. Niederlassung Deutschland (Zusammenschluss von Renault Bank und Nissan Bank) übernahm. Dort oblag ihm schwerpunktmäßig die Beratung der Fachabteilungen im Kredit- und Leasingrecht nebst dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Im Jahr 2008 hat sich Herr Weyer erfolgreich in Köln als selbstständiger Anwalt niedergelassen. Er vertritt seine Mandanten im Wesentlichen bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Forderungen aus Finanzierungs- und Leasingverträgen. Herr Weyer hat eine berufsbegleitende Ausbildung zum „Zertifizierten Compliance Officer“ absolviert und verfügt hierdurch insbesondere über Kenntnisse im Bankaufsichtsrecht und im Datenschutzrecht.
Seit Dezember 2016 steht Herr Weyer unserer Kanzlei mit seinen umfassenden Kenntnissen im Wirtschaftsrecht im Rahmen einer Kanzleikooperation beratend zur Seite.
Rechtsanwalt Weyer ist unter anderem Mitglied im Kölner Anwaltverein e. V.
Außerdem engagiert sich Herr Weyer als nebenamtlicher Vorstand einer gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaft.