Allgemeines Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht erfasst sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen unabhängig davon, ob es sich dabei um natürliche oder juristische Personen handelt und worin der Grund der Rechtsbeziehung begründet ist. Dies können z.B. vertragliche oder vertragsähnliche Ansprüche, Ansprüche aus unerlaubter Handlung, Ansprüche aus ungerechtfertigte Bereicherung oder Ansprüche aus dem Besitz oder Eigentum sein. Häufige zivilrechtliche Themen sind:

  • Forderungseinzug
  • Streitigkeiten aus unternehmerischen Beteiligungen
  • Schlechtleistung bei Werkverträgen
  • Gewährleistung bei Kauf- und Werkverträgen
  • Haftung für eigenes und fremdes Verschulden
  • Schadensersatzansprüche wegen Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung
  • Schmerzensgeld
  • Verkehrsunfälle
  • Abmahnungen
  • Verjährung von Ansprüchen
  • Ansprüche aus Mietverhältnissen

Die Anwaltskanzlei Bauer & Kollegen berät Sie kompetent auf fast allen Feldern des Zivilrechts und führt für Sie auch den gegebenenfalls erforderlichen Gerichtsprozess.

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