Krank ist krank!

Das BAG entschied mit Urteil vom 02.11.2016, Az. 10 AZR 596/15, wer krank ist, ist krank und braucht nicht zu einem Personalgespräch zu erscheinen.

Zwar ist der Arbeitnehmer grundsätzlich dazu verpflichtet, zu einem Personalgespräch mit seinem Chef aufgrund des ihm zustehenden Direktionsrechts zu erscheinen. Der Arbeitnehmer kann die Teilnahme an dem Personalgespräch nur dann verweigern, wenn der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag an sich verändern möchte.

Ist der Arbeitnehmer hingegen erkrankt und aufgrund der Krankheit auch nicht dazu in der Lage an dem Personalgespräch teilzunehmen, ist er von der Pflicht des Erscheinens befreit.

weiter